Hin und wieder gibt es Details, die Sie persönlich sehr interessieren, weil sie im Zusammenhang mit einem Schloss oder einem Rittergut stehen, doch auf unserem Online-Portal finden Sie dazu keine ausreichenden Anhaltspunkte. Das kann daran liegen, dass Ihr Anliegen so spezifisch ist, dass wir ihm keinen Platz einräumen können, oder dass es unserer Ansicht nach nicht wirklich zu unserem Portal passt. Das heißt natürlich nicht, dass Ihre Angelegenheit nicht wichtig ist. Melden Sie sich gern bei uns.
Beispiele, wie wir für Sie tätig werden können:
- Recherche von Informationen, die über den Portals-Bedarf hinausgehen
- Recherche zu Familienbesitz im Zusammenhang mit einem der Bauwerke
- Anfertigung umfangreicher Fotodokumentationen
- Objektrecherche anhand alter Fotografien/Bilder
- zusammenstellen von Informationen für eine Ausstellung
- erstellen von umfassenden Chroniken für Ihre Website
- Bearbeitung individueller Projekte
- …
Informationen, die Sie auf unserem Online-Portal finden, stellen wir Ihnen in umfangreicher Arbeit kostenfrei zum Lesen zur Verfügung. Darüber hinausgehende individuelle Auftragsarbeiten sind für uns mit zusätzlicher Arbeitszeit und zusätzlichen Personalkosten verbunden, weshalb wir sie nicht als kostenfreien Service anbieten können. Hierfür haben Sie sicherlich Verständnis. Wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot mit einem Pauschalpreis oder einer Abrechnung zum Stundensatz zuzüglich gegebenenfalls anfallender Auslagen.
Ihre Anfrage per e‑Mail
Wir sind stets bemüht Ihnen weiterzuhelfen und prüfen Ihre Anfrage auch auf Erfolgsaussichten. Sollten wir im Einzelfall einmal nicht helfen können, versuchen wir Ihnen mögliche Alternativwege aufzuzeigen, wie Sie dennoch an die von Ihnen gewünschten Informationen gelangen.
Ausgenommen ist aus Datenschutzgründen die Herausgabe von Namen und Kontaktdaten von Eigentümern. Haben Sie ein berechtigtes Interesse an Eigentümerdaten, wenden Sie sich bitte an das zuständige Grundbuchamt. Hinweis: Der Wunsch, ein Grundstück kaufen zu wollen, wird üblicherweise nicht als berechtigtes Interesse gewertet.