Sachsens Schlösser unterstützt Sie, wenn Sie Ihr Schloss, Herrenhaus oder Rittergut, gelegen im Freistaat Sachsen, verkaufen wollen.
Wenn Sie Ihr historisches Bauwerk verkaufen wollen, wenden Sie sich gern an uns. Scheuen Sie sich bitte auch dann nicht uns zu kontaktieren, wenn jahrelanger Leerstand am Zustand der Bausubstanz deutlich sichtbar geworden ist. Sie wissen doch: Auf jeden Topf passt ein Deckel. Manchmal muss man diesen nur etwas länger suchen.
Wir bieten unterschiedliche Möglichkeiten an, um Sie bei der Suche nach einem geeigneten Käufer zu unterstützen. Unsere Interessentenliste wird stetig länger, so dass es durchaus möglich ist, dass wir Ihnen direkt potenzielle Kaufinteressenten vorstellen können. Darüber hinaus können Sie entscheiden, ob wir Ihr Verkaufsangebot diskret behandeln oder ob wir es offensiv bewerben sollen. Wir richten uns hier ganz nach Ihnen.
Nehmen Sie gern Kontakt mit aus auf. Wir freuen uns, wenn Sie das nachstehende Kontaktformular ausfüllen. Mit Ihren Angaben können wir uns vorab einen umfassenden Eindruck über Ihr historisches Bauwerk verschaffen und Rückfragen reduzieren. Vielen Dank.
Kontaktformular für Verkäufer
Wir gehen davon aus, dass Sie eine Vorstellung von dem Kaufpreis haben, den Sie für Ihr Bauwerk erwarten, und bitten höflich darum auf “Angebot durch den Interessenten” zu verzichten. Enttäuschungen oder ein zähes Hin und Her sind meist vorprogrammiert, da Sie verständlicherweise das bestmögliche Angebot erwarten, ein Kaufinteresserent jedoch durchaus nachvollziehbar so wenig wie möglich zahlen möchte. Darüber hinaus wissen Kaufinteressenten meist nicht, wie hoch einst Ihr geleisteter Kaufpreis war und wieviel Sie investiert haben.
Eine Zusammenarbeit wird ausnahmslos gewerblich abgewickelt. Wir behalten uns vor, auf eine Provisionsregelung zu verzichten. Provisionsfrei heißt jedoch nicht kostenfrei. Jede Dienstleistung, die für einen Auftraggeber erbracht wird und in die wir Arbeitszeit, Auslagen und Personalkosten investieren, kann berechnet werden. Eine gültige Erlaubnis gemäß § 34c GewO sowie Erfahrung in der Vermietung und im Verkauf historischer Immobilien sind selbstverständlich vorhanden.