Vom Ritter zum Raubritter

Ritter ge­hör­ten etwa ab dem 13. Jahrhundert zum nie­de­ren Adel. Für be­son­dere und eh­ren­volle Verdienste konn­ten Landesfürsten und Könige Männer in den Ritterstand er­he­ben. Der Titel war in den meis­ten Fällen erb­lich und konnte so­mit auf die Söhne über­tra­gen wer­den. Ritter wa­ren Einzelkämpfer, die sich in ei­ner Schlacht zu ei­nem Heer von Einzelkämpfern vereinten.

Der Niedergang des Rittertums war ein eher schlei­chen­der Prozess, der be­reits in der Mitte des 13. Jahrhunderts ein­setzte und sich bis zum Ende des 15. Jahrhunderts hin­zog. Einerseits tru­gen mi­li­tä­ri­sche Veränderungen dazu bei, an­de­rer­seits gab es auch wirt­schaft­li­che Gründe. Beides in Kombination führte zu grund­le­gen­den Änderungen.

Mit der Erfindung des Schießpulvers wurde eine bes­sere Kriegsführung mög­lich, zu­dem er­schwer­ten die auf­kom­men­den Feuerwaffen eine Kampfausübung. Ein ent­schei­den­der Nachteil des Ritterheeres be­stand darin, dass die mas­si­ven Rüstungen für Ross und Reiter nach­tei­lig wirk­ten, sei es durch das Gewicht oder durch die ein­ge­schränkte Beweglichkeit. Die Taktik wurde da­hin­ge­hend ge­än­dert, gut or­ga­ni­sierte Fußtruppen zu etablieren.

Hier setzte auch der wirt­schaft­li­che Faktor an. Fürsten und Könige woll­ten sich mit der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft aus der fi­nan­zi­el­len Abhängigkeit lö­sen und be­vor­zug­ten zu­neh­mend Söldnerheere. Zur Verdeutlichung kön­nen im über­tra­ge­nen Sinne Ritter als Festangestellte und Söldner als Zeitarbeiter be­trach­tet werden.

Die Ritter ver­lo­ren dar­auf­hin zu­neh­mend an Bedeutung. Einige schaff­ten den Einstieg als hoch­be­zahlte Söldner, an­dere stie­gen in den Reichsritterstand oder in Posten als Hofräte und Minister auf. Grundlage des­sen war oft ein aus­ge­dehn­ter Grundbesitz, der mit be­son­de­ren Rechten ver­se­hen war, die so­ge­nann­ten Rittergüter, de­ren Erträge für ein gu­tes Auskommen des Ritters und sei­ner Familie sorgten.

Ein Teil der ehe­ma­li­gen Ritterschaft ver­armte je­doch und der vor­ma­lige Zusammenhalt löste sich auf. Unter Berufung auf das alte Fehderecht gin­gen sie zum Raubrittertum über. Fehden als Teil des rit­ter­li­chen Lebens wa­ren in gro­ßen Teilen Europas nach wie vor zu­ge­si­chert und wur­den erst 1495 ver­bo­ten. Als Raubritter be­rei­cher­ten sie sich durch Straßenraub, Fehden, Belagerungen und Plünderungen und sorg­ten so­mit für ihr Auskommen.

Der Begriff “Raubritter” gilt als Neuschöpfung, der erst im aus­ge­hen­den 18. Jahrhundert auf­tauchte und (un­ter an­de­rem) ei­nem Roman ent­lie­hen wurde. Besonders viele Burgwarten und Raubschlösser be­fin­den sich im Landkreis Sächsische Schweiz-​Osterzgebirge.