Ritter gehörten etwa ab dem 13. Jahrhundert zum niederen Adel. Für besondere und ehrenvolle Verdienste konnten Landesfürsten und Könige Männer in den Ritterstand erheben. Der Titel war in den meisten Fällen erblich und konnte somit auf die Söhne übertragen werden. Ritter waren Einzelkämpfer, die sich in einer Schlacht zu einem Heer von Einzelkämpfern vereinten.
Der Niedergang des Rittertums war ein eher schleichender Prozess, der bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts einsetzte und sich bis zum Ende des 15. Jahrhunderts hinzog. Einerseits trugen militärische Veränderungen dazu bei, andererseits gab es auch wirtschaftliche Gründe. Beides in Kombination führte zu grundlegenden Änderungen.
Mit der Erfindung des Schießpulvers wurde eine bessere Kriegsführung möglich, zudem erschwerten die aufkommenden Feuerwaffen eine Kampfausübung. Ein entscheidender Nachteil des Ritterheeres bestand darin, dass die massiven Rüstungen für Ross und Reiter nachteilig wirkten, sei es durch das Gewicht oder durch die eingeschränkte Beweglichkeit. Die Taktik wurde dahingehend geändert, gut organisierte Fußtruppen zu etablieren.
Hier setzte auch der wirtschaftliche Faktor an. Fürsten und Könige wollten sich mit der Verdrängung der Naturalwirtschaft durch die Geldwirtschaft aus der finanziellen Abhängigkeit lösen und bevorzugten zunehmend Söldnerheere. Zur Verdeutlichung können im übertragenen Sinne Ritter als Festangestellte und Söldner als Zeitarbeiter betrachtet werden.
Die Ritter verloren daraufhin zunehmend an Bedeutung. Einige schafften den Einstieg als hochbezahlte Söldner, andere stiegen in den Reichsritterstand oder in Posten als Hofräte und Minister auf. Grundlage dessen war oft ein ausgedehnter Grundbesitz, der mit besonderen Rechten versehen war, die sogenannten Rittergüter, deren Erträge für ein gutes Auskommen des Ritters und seiner Familie sorgten.
Ein Teil der ehemaligen Ritterschaft verarmte jedoch und der vormalige Zusammenhalt löste sich auf. Unter Berufung auf das alte Fehderecht gingen sie zum Raubrittertum über. Fehden als Teil des ritterlichen Lebens waren in großen Teilen Europas nach wie vor zugesichert und wurden erst 1495 verboten. Als Raubritter bereicherten sie sich durch Straßenraub, Fehden, Belagerungen und Plünderungen und sorgten somit für ihr Auskommen.
Der Begriff “Raubritter” gilt als Neuschöpfung, der erst im ausgehenden 18. Jahrhundert auftauchte und (unter anderem) einem Roman entliehen wurde. Besonders viele Burgwarten und Raubschlösser befinden sich im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.