Festung, Burg, Schloss, Rittergut…
… eine genaue Unterscheidung ist aufgrund mitunter fließender Übergänge manchmal kaum möglich. Dennoch folgt der Versuch, die Unterschiede darzustellen und einen Überblick über diese Bauten zu geben.
Die Bezeichnung Familienbesitz wird in Beiträgen benutzt, wenn sich ein Grundbesitz für einen längeren Zeitraum im Besitz einer bestimmten Familie befunden hat. Dies bedeutet nicht zwingend, dass der Grundbesitz in direkter Linie vom Uropa an den Opa, von diesem an den Vater und schließlich an den Sohn weitervererbt wurde. Es kann auch bedeuten, dass er an einen anderen Familienzweig kam, etwa wenn er an einen Bruder oder einen Neffen übertragen wurde. Daher ist es auch möglich, dass ein Rittergut zwar über mehrere Jahrhunderte fest mit einem Familiennamen verbunden, im Laufe der Zeit aber in den Händen verschiedener Familienzweige war. Dieser Hinweis dürfte vor allem für Ahnenforscher von Interesse sein.
Das Abtragen von Gebäuden oder Befestigungsanlagen wird Schleifung genannt. Hierbei ist es unerheblich, ob das Gebäude eingerissen, gesprengt oder komplett eingeebnet wurde. Eine Schleifung fand meist nach der Zerstörung des Gebäudes nach Kämpfen oder Unwetter– bzw. Brandbeschädigung statt, wenn ein Wiederaufbau wirtschaftlich nicht sinnvoll war. Im 19. Jahrhundert wurden viele Festungen geschleift, um Baumaterial für die Städte, insbesondere für Kirchen und Wohnhäuser, zu gewinnen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurden vorrangig massiv zerstörte Herrenhäuser und Schlösser geschleift. Viele Flächen, auf denen sich vormals Befestigungsanlagen befanden, wurden in Grünflächen umgestaltet.
Eine Wüstung ist eine ehemalige Siedlung oder Ortschaft, die aufgegeben wurde und nicht mehr bewohnt wird. Meist wurde die ehemalige Bebauung vollkommen abgetragen. Dies geschah oft entweder um Flächen für andere Nutzungsarten zu schaffen oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, beispielsweise nach kriegerischen Zerstörungen, Bevölkerungsabwanderung oder Aufkauf der Bodenflächen durch Gutsherren. Beispiele für neuzeitliche Wüstungen sind im Zusammenhang mit dem Begriff Devastierung die Aufgabe und Abtragung von Orten, um für den Kohleabbau Raum zu schaffen, sowie Umsiedlung ganzer Ortschaften, um diese Geländeteile künftig für Truppenübungsplätze zu nutzen. Oft erinnern noch Flurnamen, gelegentlich Ruinenreste an die vormals bestehende Besiedlung. Im Zusammenhang mit Befestigungsanlagen wird auch die spezifizierte Bezeichnung “abgegangen” verwendet.
Burgentypen und Festungen
Als Burgstall wird die Stelle bezeichnet, an welcher sich einst eine Burg befand, von der heute nichts mehr vorhanden ist oder von der nur noch geringe Reste erhalten sind, zu denen beispielsweise Wallstücke, verlandete Seen oder Turmhügel zählen. Alternativ wird dafür auch die Begrifflichkeit “abgegangene Burg” verwendet. In einigen Fällen wird auch eine einst im Bau befindliche Burg, die jedoch nicht vollendet wurde, als Burgstall bezeichnet. Die meisten der heute als Burgstall bezeichneten Burganlagen wurden bereits zur Mittelalterzeit wieder geschleift, abgetragen und mitunter an anderer Stelle durch einen Nachfolgebau ersetzt. Burgställe stehen heute überwiegend unter Bodendenkmalschutz.
Als Wallburg werden Wehranlagen bezeichnet, die im frühen Mittelalter entstanden. Hauptmerkmal ist ein umschließender Wall, der oftmals durch eingefügte Steinmauern oder Holzstämme verstärkt und mit Erdreich mehrere Meter hoch aufgeschüttet wurde. Zusätzlich wurden oft vor dem Wall Gräben angelegt. Oftmals existierten Mischformen aus Burg und Burgwall, bei denen die Hauptburg durch eine sie umgebende Wallburg zusätzlich geschützt wurde. Die einfacheren und weniger aufwändig ausgebauten Wallburgen werden auch als Schanzen bezeichnet. Oft schützte eine Schanze eine Wallburg. Die alten Wallburgen und Schanzen wurden noch bis in die Neuzeit hinein genutzt. Sie dienten der Bevölkerung als Fluchtburgen und Viehverstecke in Not- und Kriegszeiten. So entstand beispielsweise der Beiname Schwedenschanze während der Angriffe durch die Schweden.
Eine Burg im ursprünglichen Sinne war ein Bau, der einerseits als Wohnstätte diente, andererseits eine Wehrfunktion erfüllte. Die Burg unterschied sich von einem Schloss, welches Wohn- und Repräsentationszwecken diente, und von einer Festung, deren Funktion rein militärischer Art war. Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich die Bezeichnung für die Burg mehrfach. Im 13. Jahrhundert wurden Burgen überwiegend als “stein” bezeichnet, in dem darauf folgenden als “veste”. Mit dem Einsatz neuer Schusswaffen wie etwa Kanonen verloren die Burgen bald ihre Wehrfunktion. Ein Teil wurde aufgegeben und verfiel, andere wurden zu Wohnschlössern umgebaut, so dass deren Bezeichnung ab dem 16. Jahrhundert mit “schlos” überliefert ist. Viele Burgen wurden später abgerissen und das so gewonnene Baumaterial zum Bau von Kirchen oder Stadthäusern verwendet. Inspiriert von der Romantik der Burgruinen, ließen ab dem 19. Jahrhundert einige Schlossbesitzer künstliche Ruinen in ihren Schlossgärten und Parks erstellen.
Die meisten heute noch erhaltenen Burgen oder deren Ruinen entstanden ungefähr zwischen 1050 und 1500, der Hochzeit des Burgenbaus. Größtenteils wurden sie von Spezialisten erbaut, was nicht nur die Baukosten in die Höhe, sondern auch manchen Burgherrn in den Ruin trieb. Baubestandteile einer typischen Burg waren der Bergfried, welcher als Hauptturm der Burg Wehrcharakter hatte, sowie die Burgmauer, die oft mit einem zusätzlichen Außengraben versehen war. Das Innengelände der Burg bestand aus einem Wohnturm oder einem saalähnlichen Wohngebäude, welches Palas genannt wird, sowie beheizbaren Wohngemächern, den Kemenaten. Die meisten Burgen verfügten über einen Wirtschaftshof, der oftmals als Vorburg angelegt wurde und aus Wirtschaftsgebäuden, Ställen und Gesindehäusern bestand.
Als Wasserburg oder Wasserschloss werden Burgen bzw. Schlösser bezeichnet, die entweder auf natürlichen oder künstlich angelegten Inseln in Teichen oder Seen erbaut wurden oder die allseitig von Wasser führenden Gräben umgeben sind. Durch das Wasser und den oftmals einzigen Zugang über eine Zugbrücke, die im Gefahrenfall hochgezogen wurde, wurden Angriffe und Stürmungen erheblich erschwert und die Burg bzw. das Schloss konnte besser verteidigt werden. Einige Wasserburgen und ‑schlösser verloren ihren ursprünglichen Charakter, nachdem die Wassergräben aus heute wirtschaftlichen Gründen trocken gelegt wurden.
Eine Höhenburg ist eine Burg, die auf einer natürlichen Anhöhe wie etwa einem Berg oder einem Felsen errichtet wurde. Aufgrund ihrer Lage und der damit verbundenen besseren Verteidigungsmöglichkeiten durch den erschwerten Zugang waren Höhenburgen bevorzugte Wohnorte des Adels. Der Großteil der erhaltenen Burgen und Burgruinen befindet sich in Höhenlage und ist heute beliebtes Ausflugsziel.
Eine Felsenburg ist eine Sonderform der Höhenburg, bei der die vorhandenen Felsen die Basis für den Bau der Wehranlage bildeten und direkt in den Bau mit einbezogen wurden. Oftmals hölzerne Aufbauten sowie in den Fels getriebene Gemächer und Zisternen vervollständigten die Felsenburg. Die meisten dieser Burgen wurden aufgegeben und geschleift und sind nur noch mit wenigen erkennbaren Resten existent.
Eine Festung war eine besonders stark befestigte Verteidigungsanlage, die ausschließlich militärischen Zwecken diente. Allerdings wurden teilweise ganze Städte zu einer Festung umgebaut und von starken Festungsmauern umgeben. Festungen wurden ab dem späten 15. Jahrhundert bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges hinein errichtet und genutzt. Weitere Nutzungsarten waren Gefängnis, Lazarett, Verwaltungssitz und Auslagerungsort für Kunstschätze sowie Zufluchtsort für den Landesregenten. Da sich im Laufe der Zeit die eingesetzten Waffen und damit die Art der Kriegsführung änderte, wurden auch die Festungen jeweils entsprechend der Erfordernisse kontinuierlich aus- und umgebaut und die Verteidigungssysteme verbessert. Eine Festung setzte sich aus verschiedenen Bauabschnitten zusammen: Festungsmauern, Bastionen, Zeughäuser, Kasernen, Garnisonsgebäude, Wälle und Wassergräben. Bei der Konstruktion wurde auf die Vermeidung toter Winkel besonderer Wert gelegt, um optimale Voraussetzungen für Schutz und Verteidigung zu schaffen.
Die meisten Festungen wurden nach ihrer Aufgabe geschleift. Nur in wenigen Fällen sind geschliffene Festungen noch teilweise erhalten und einer neuen Nutzung zugeführt. Zu nennen ist hier die Stadt Dresden, die vormals von Festungsmauern umgeben war. Eine Bastion wurde zum Zwinger umgebaut, der Wassergraben auf der Kronentorseite wurde freigelegt, die Brühlsche Terrasse wurde auf Festungsmauern angelegt, Reste des Pulverturms sind im Coselpalais erhalten, die Kasematten werden für Veranstaltungen, museal und gastronomisch genutzt.
Schlösserarten und Herrenhäuser
Ein Schloss ist ein meist künstlerisch gestaltetes Gebäude, welches dem Landesherrn und anderen Mitgliedern des Adels vornehmlich zu Wohn- und Repräsentationszwecken diente. Während in der Zeit als noch im romanischen und gotischen Stil gebaut wurde in erster Linie Burgen entstanden, wandelte sich der Baustil in der Renaissance. Burgen verloren mehr und mehr ihren Charakter als Verteidigungsanlage und wurden zu Wohnschlössern umgebaut. Mit dem Aufblühen des Barocks wurde das Schloss von Versailles zum Vorbild für den gesamten europäischen Schlossbau, der so schmückend und repräsentativ wie möglich erfolgte. In manchen Fällen ist eine klare Abgrenzung zwischen Burg und Schloss sowie zwischen Schloss und Herrenhaus nicht eindeutig definierbar, so dass es zu Doppelbezeichnungen kommt. Der Schlossbau wurde mit Ende des Ersten Weltkrieges und der Abdankung der meisten Monarchen weitestgehend eingestellt. Nur wenige Schlösser gehören heute noch ihren einstigen Besitzern. Mehrere Erben kauften die 1945 enteigneten Besitztümer ihrer Vorfahren zurück. Da der Unterhalt dieser Gebäude heute sehr kostspielig ist, müssen Nutzungskonzepte von hoher Wirtschaftlichkeit zeugen.
Sonderformen des Schlossbaus sind das Wasserschloss (siehe Erläuterungen unter Burgen/Wasserburgen), das Jagdschloss sowie das Lustschloss.
Ein Jagdschloss ist ein Schloss, welches entweder über einen Tiergarten oder über angrenzende Jagdgebiete verfügte und der adligen Gesellschaft als Unterkunft und für Festlichkeiten anlässlich der Jagd diente. Jagdschlösser erhielten bezüglich ihrer Ausstattung einen Bezug zur Jagd, zum Beispiel durch eine Geweihsammlung oder Jagdgemälde. Meist gehörten auch Ställe und Nebengebäude zur Unterbringung der Kutschen zum Jagdschloss dazu.
Ein Lustschloss hingegen war oft ein vergleichsweise kleines Schloss, welches dem Adel ausschließlich zu privaten Zwecken diente. Sie nutzten es als Rückzugsort, da die offizielle Hofhaltung meist sehr aufwändig und von einer Vielzahl von Verpflichtungen wie Bällen, Empfängen und Regierungspflichten geprägt war. Lustschlösser wurden vorwiegend in der Zeit des Barocks und des Rokokos erbaut. Nur ein bestimmter Personenkreis erhielt Zutritt zu ihnen. Oft waren diese Schlösser auch Zentrum für kulturelles Vergnügen.
Eine Sonderform ist das Palais. Üblicherweise werden prachtvolle Profanbauten als Palais bezeichnet, die architektonisch stark an Schlossbauten angelehnt sind. Im deutschsprachigen Raum wurden zur Zeit des Barocks aufgrund der an den europäischen Fürstenhöfen bevorzugt gesprochenen französischen Sprache auch Schlösser als Palais bezeichnet. Palais finden sich häufig in Städten wieder, wodurch für sie auch der Name Stadtpalais geprägt wurde. Besonders in Dresden sind viele dieser Stadtpalais noch heute zu finden. Palais wurden für eine Vielzahl von Nutzungen errichtet, wobei sie in erster Linie Repräsentationszwecken dienten. Als Gartenpalais werden Palais bezeichnet, deren Gartenanlage mehrere zehntausend Quadratmeter umfasst.
Ein Herrenhaus ist ein Gebäude, das überwiegend von Adligen und Großgrundbesitzern bewohnt wurde, die im Rang unter dem jeweiligen Landesherrn standen. Durch Verkauf konnte ein Herrenhaus auch in bürgerliche Hände gelangen. Teilweise ist eine klare Abgrenzung zum Schloss nicht möglich, da es auch schlichte Schlossbauten sowie prunkvolle Herrenhäuser gibt. Im Allgemeinen sind Herrenhäuser jedoch weniger prächtig in ihrer Bauweise und Ausstattung als Schlösser. Ein Herrenhaus war der Mittelpunkt eines Gutes mit eigenem Gutsbetrieb. Befand es sich in adligem Besitz, konnte es auch als Schloss bezeichnet werden. Befand sich ein Herrenhaus allerdings in bürgerlicher Hand und verfügte über keinen eigenen Gutsbetrieb, blieb es definitiv ein Herrenhaus.
Rittergüter, Vorwerke und weitere Güter
Der Rittersitz ist der Wohnsitz eines adligen Grundherrn, zu dem nicht zwingend ein Wirtschaftshof gehörte. Mitunter war lediglich ein Wohnhaus vorhanden. Ein Herrensitz ist ein Ort, nach dem sich Angehörige von Herrengeschlechtern nannten und in welchem sie ihren Wohnsitz zumindest vorübergehend hatten. Dabei spielte der konkrete adlige Stand keine Rolle.
Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts wurden diese beiden Bezeichnungen durch das Rittergut ersetzt. Jeder Adlige, der seinem Lehnsherren Kriegsdienste leistete, konnte im Mittelalter den Titel eines Ritters verliehen bekommen. Dafür erhielt er meist Grundbesitz. Doch im 14. Jahrhundert begann der Niedergang des Rittertums, als die alten Lehnsheere durch Söldnertruppen ersetzt wurden und die Erfindung des Schießpulvers zur Veränderung der Kriegsführung führte. Die Rittergutsbesitzer wendeten sich häufig der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung ihrer Güter zu. Als Ausgleich zum zu leistenden Kriegsdienst wurden bestimmte Verpflichtungen auf das Rittergut übertragen und bestehende Vorrechte gleichzeitig eingeschränkt. Ritterdienste wurden teilweise in Geldleistungen umgewandelt, die aus den Erträgen der landwirtschaftlichen Nutzflächen erbracht werden konnten. Mit der Ausübung des politischen Mitbestimmungsrechts in den Landtagen lag weiterhin Bedeutung auf den Rittergütern.
Die ersten bürgerlichen Rittergutsbesitzer gab es im 17. Jahrhundert. Im folgenden Jahrhundert nahm deren Zahl stark zu. Die meist weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen erforderten oft mehrere Gebäude, um die Bewirtschaftung zu gewährleisten. So bestand ein Rittergut meist aus einem Herrenhaus oder Verwaltergebäude, Stallungen, Scheunen und spezifischen Wirtschaftsgebäuden. Ein Rittergut musste eine Mindestgröße besitzen, um rentabel zu sein und seinem Besitzer eine standesgemäße Existenz zu ermöglichen. Mit den Rittergütern waren bestimmte Verpflichtungen und Privilegien wie die Befreiung von öffentlichen Lasten verbunden. Diese Rechte gingen bei einem Verkauf auf den jeweiligen neuen Besitzer über.
Eine Unterform ist das trockene Rittergut. Hier existierten weder Wohn- noch Wirtschaftsgebäude, sondern die Bezeichnung stand lediglich für das Innehaben von bestimmten Befugnissen.
Ein Vorwerk war in früherer Zeit eine vorgelagerte Befestigungsanlage und entwickelte sich im Laufe der Jahre in seiner Bedeutung zu einem Gebäudekomplex ähnlich einem Rittergut. Meist handelte es sich um einen Gutsteil, der vom Hauptgut abgetrennt war und nicht von den Eigentümern bewohnt wurde, jedoch in Verbindung mit der Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen stand. Ein Vorwerk stand somit im Rang unter einem Rittergut.
Als Kammergut wurden Land- und Herrschaftsgüter bezeichnet, die dem Landesfürst direkt unterstanden und sich in seinem Besitz befanden. Ein Kammergut entstand zum Beispiel durch den Ankauf eines Rittergutes, im umgekehrten Fall konnte ein Kammergut durch den Verkauf an einen adligen Besitzer wieder zum Rittergut werden. Über Einkünfte, die aus den Kammergütern erzielt wurden, konnte er selbst verfügen. Diese Einkünfte wurden von der landesherrlichen Finanzbehörde, der Kammer, verwaltet.
Das Allodialgut oder auch Freigut war ein Gutshof, über das dessen Eigentümer frei verfügen konnte, da auf ihm keine Verpflichtungen lagen. Es konnte frei vererbt werden und befand sich vollumfänglich im Besitz des jeweiligen Besitzers. Diese Vorteile konnten sich häufig nur adlige Herren erhalten.
Ein Lehngut war ein Gutshof, der lediglich genutzt, aber nicht vererbt werden konnte. Er befand sich im Besitz des Lehnherrn und wurde als Lehen vergeben. Der Nutzer hatte Auflagen zu erfüllen wie beispielsweise das Zahlen von Steuern. Verzichtete der Lehnsherr auf seine Rechte zugunsten des Nutzers, konnte aus dem einstigen Lehngut ein Allodial- oder Freigut entstehen.
Herrensitze und Rittersitze
Wikipedia definiert den Herrensitz recht gut verständlich:
“Jede Grundherrschaft hatte einen sogenannten Herrensitz. Im Mittelalter war das zumeist eine Burg, später ein Schloss oder Herrenhaus. Der Herrensitz beherbergte die Familie des Inhabers der Grundherrschaft mit Verwaltern und den Bediensteten; er war zugleich der wirtschaftliche und verwaltungstechnische Mittelpunkt der Grundherrschaft.”
Meist konnte anhand von alten Schriftstücken die Entwicklung eines Herrensitzes im Laufe der Jahrhunderte gut nachvollzogen werden. Mit dem Aufkommen der Ritter wurde der Herrensitz zum Rittersitz, der bestenfalls einige Zeit später noch zum Rittergut erhoben wurde. Je nach Bedeutung des Standortes, Name und Einfluss des Grundherrn sowie entsprechenden finanziellen Mitteln wurden Schlösser und Herrenhäuser errichtet sowie Vorwerke gebildet und angegliedert.
In einigen Fällen lässt sich die Weiterentwicklung des Herrensitzes jedoch nicht nachverfolgen; gleiches trifft auf Rittersitze zu. Das liegt möglicherweise daran, dass alte Dokumente im Laufe der Jahrhunderte verloren gegangen sind oder nicht gedeutet werden können, was zur Folge haben kann, dass alte Burganlagen schlichtweg nicht mehr bekannt und durch natürliche Überformung verschwunden sind. Es ist ein offenes Geheimnis, dass für derlei Forschungsarbeit selten finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, und so schlummert möglicherweise noch die eine oder andere frühe Wall- oder Wasserburganlage unter Wiesen, Feldern und Wäldern. Denn Fakt ist eines: Ein Grundherr wird kaum in einem Zelt gewohnt haben, sondern in einer angemessenen und für damalige Verhältnisse standesgemäßen Behausung, die sich vom Zuhause einfacher Menschen unterschied. Eine andere Variante ist eine ganz simple; nämlich dass der Herrensitz aufgegeben wurde, weil er an Bedeutung verloren hatte, die Grundherren ausgestorben sind oder sie an Macht und Einfluss verloren hatten.
Es obliegt Ihnen als Leserin oder Leser, ob Sie diese Herrensitze zu den sächsischen Burgen und Schlösser zählen möchten oder nicht. Aufgrund der oft ungenügenden Ergebnisse über das Schicksal der Herrensitze habe ich mich für ihre Listung entschieden; auch deshalb, weil mitunter Jahre später doch noch ein Herrensitz einer frühen Burganlage zugeordnet werden konnte. Ich unterziehe die Herrensitze und Rittersitze in unregelmäßigen Abständen einer Prüfung, ob in der Zwischenzeit nähere oder weiterführende Informationen verfügbar sind; zuletzt im Winter 2021.
Die jeweilige Anzahl der reinen, nicht näher zuordenbaren Herrensitze in den einzelnen Landkreisen und drei großen Städten, ohne (bis dato bekannte) Weiterentwicklung, ist in der Schlösser-Statistik aufgeführt. Sollte Ihnen ein Herrensitz oder Rittersitz im Portal auffallen, den Sie begründet zuordnen können, schreiben Sie bitte eine Nachricht.
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