Schlösserlexikon

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Festung, Burg, Schloss, Rittergut…

… eine ge­naue Unterscheidung ist auf­grund mit­un­ter flie­ßen­der Übergänge manch­mal kaum mög­lich. Dennoch folgt der Versuch, die Unterschiede dar­zu­stel­len und ei­nen Überblick über diese Bauten zu geben.

Die Bezeichnung Familienbesitz wird in Beiträgen be­nutzt, wenn sich ein Grundbesitz für ei­nen län­ge­ren Zeitraum im Besitz ei­ner be­stimm­ten Familie be­fun­den hat. Dies be­deu­tet nicht zwin­gend, dass der Grundbesitz in di­rek­ter Linie vom Uropa an den Opa, von die­sem an den Vater und schließ­lich an den Sohn wei­ter­ver­erbt wurde. Es kann auch be­deu­ten, dass er an ei­nen an­de­ren Familienzweig kam, etwa wenn er an ei­nen Bruder oder ei­nen Neffen über­tra­gen wurde. Daher ist es auch mög­lich, dass ein Rittergut zwar über meh­rere Jahrhunderte fest mit ei­nem Familiennamen ver­bun­den, im Laufe der Zeit aber in den Händen ver­schie­de­ner Familienzweige war. Dieser Hinweis dürfte vor al­lem für Ahnenforscher von Interesse sein.

Das Abtragen von Gebäuden oder Befestigungsanlagen wird Schleifung ge­nannt. Hierbei ist es un­er­heb­lich, ob das Gebäude ein­ge­ris­sen, ge­sprengt oder kom­plett ein­ge­eb­net wurde. Eine Schleifung fand meist nach der Zerstörung des Gebäudes nach Kämpfen oder Unwetter– bzw. Brandbeschädigung statt, wenn ein Wiederaufbau wirt­schaft­lich nicht sinn­voll war. Im 19. Jahrhundert wur­den viele Festungen ge­schleift, um Baumaterial für die Städte, ins­be­son­dere für Kirchen und Wohnhäuser, zu ge­win­nen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wur­den vor­ran­gig mas­siv zer­störte Herrenhäuser und Schlösser ge­schleift. Viele Flächen, auf de­nen sich vor­mals Befestigungsanlagen be­fan­den, wur­den in Grünflächen umgestaltet.

Eine Wüstung ist eine ehe­ma­lige Siedlung oder Ortschaft, die auf­ge­ge­ben wurde und nicht mehr be­wohnt wird. Meist wurde die ehe­ma­lige Bebauung voll­kom­men ab­ge­tra­gen. Dies ge­schah oft ent­we­der um Flächen für an­dere Nutzungsarten zu schaf­fen oder un­ter wirt­schaft­li­chen Gesichtspunkten, bei­spiels­weise nach krie­ge­ri­schen Zerstörungen, Bevölkerungsabwanderung oder Aufkauf der Bodenflächen durch Gutsherren. Beispiele für neu­zeit­li­che Wüstungen sind im Zusammenhang mit dem Begriff Devastierung die Aufgabe und Abtragung von Orten, um für den Kohleabbau Raum zu schaf­fen, so­wie Umsiedlung gan­zer Ortschaften, um diese Geländeteile künf­tig für Truppenübungsplätze zu nut­zen. Oft er­in­nern noch Flurnamen, ge­le­gent­lich Ruinenreste an die vor­mals be­stehende Besiedlung. Im Zusammenhang mit Befestigungsanlagen wird auch die spe­zi­fi­zierte Bezeichnung “ab­ge­gan­gen” ver­wen­det.

Burgentypen und Festungen

Als Burgstall wird die Stelle be­zeich­net, an wel­cher sich einst eine Burg be­fand, von der heute nichts mehr vor­han­den ist oder von der nur noch ge­ringe Reste er­hal­ten sind, zu de­nen bei­spiels­weise Wallstücke, ver­lan­dete Seen oder Turmhügel zäh­len. Alternativ wird da­für auch die Begrifflichkeit “ab­ge­gan­gene Burg” ver­wen­det. In ei­ni­gen Fällen wird auch eine einst im Bau be­find­li­che Burg, die je­doch nicht voll­endet wurde, als Burgstall be­zeich­net. Die meis­ten der heute als Burgstall be­zeich­ne­ten Burganlagen wur­den be­reits zur Mittelalterzeit wie­der ge­schleift, ab­ge­tra­gen und mit­un­ter an an­de­rer Stelle durch ei­nen Nachfolgebau er­setzt. Burgställe ste­hen heute über­wie­gend un­ter Bodendenkmalschutz.

Als Wallburg wer­den Wehranlagen be­zeich­net, die im frü­hen Mittelalter ent­stan­den. Hauptmerkmal ist ein um­schlie­ßen­der Wall, der oft­mals durch ein­ge­fügte Steinmauern oder Holzstämme ver­stärkt und mit Erdreich meh­rere Meter hoch auf­ge­schüt­tet wurde. Zusätzlich wur­den oft vor dem Wall Gräben an­ge­legt. Oftmals exis­tier­ten Mischformen aus Burg und Burgwall, bei de­nen die Hauptburg durch eine sie um­ge­bende Wallburg zu­sätz­lich ge­schützt wurde. Die ein­fa­che­ren und we­ni­ger auf­wän­dig aus­ge­bau­ten Wallburgen wer­den auch als Schanzen be­zeich­net. Oft schützte eine Schanze eine Wallburg. Die al­ten Wallburgen und Schanzen wur­den noch bis in die Neuzeit hin­ein ge­nutzt. Sie dien­ten der Bevölkerung als Fluchtburgen und Viehverstecke in Not- und Kriegszeiten. So ent­stand bei­spiels­weise der Beiname Schwedenschanze wäh­rend der Angriffe durch die Schweden.

Eine Burg im ur­sprüng­li­chen Sinne war ein Bau, der ei­ner­seits als Wohnstätte diente, an­de­rer­seits eine Wehrfunktion er­füllte. Die Burg un­ter­schied sich von ei­nem Schloss, wel­ches Wohn- und Repräsentationszwecken diente, und von ei­ner Festung, de­ren Funktion rein mi­li­tä­ri­scher Art war. Im Laufe der Jahrhunderte än­derte sich die Bezeichnung für die Burg mehr­fach. Im 13. Jahrhundert wur­den Burgen über­wie­gend als “stein” be­zeich­net, in dem dar­auf fol­gen­den als “veste”. Mit dem Einsatz neuer Schusswaffen wie etwa Kanonen ver­lo­ren die Burgen bald ihre Wehrfunktion. Ein Teil wurde auf­ge­ge­ben und ver­fiel, an­dere wur­den zu Wohnschlössern um­ge­baut, so dass de­ren Bezeichnung ab dem 16. Jahrhundert mit “schlos” über­lie­fert ist. Viele Burgen wur­den spä­ter ab­ge­ris­sen und das so ge­won­nene Baumaterial zum Bau von Kirchen oder Stadthäusern ver­wen­det. Inspiriert von der Romantik der Burgruinen, lie­ßen ab dem 19. Jahrhundert ei­nige Schlossbesitzer künst­li­che Ruinen in ih­ren Schlossgärten und Parks erstellen.

Die meis­ten heute noch er­hal­te­nen Burgen oder de­ren Ruinen ent­stan­den un­ge­fähr zwi­schen 1050 und 1500, der Hochzeit des Burgenbaus. Größtenteils wur­den sie von Spezialisten er­baut, was nicht nur die Baukosten in die Höhe, son­dern auch man­chen Burgherrn in den Ruin trieb. Baubestandteile ei­ner ty­pi­schen Burg wa­ren der Bergfried, wel­cher als Hauptturm der Burg Wehrcharakter hatte, so­wie die Burgmauer, die oft mit ei­nem zu­sätz­li­chen Außengraben ver­se­hen war. Das Innengelände der Burg be­stand aus ei­nem Wohnturm oder ei­nem saal­ähn­li­chen Wohngebäude, wel­ches Palas ge­nannt wird, so­wie be­heiz­ba­ren Wohngemächern, den Kemenaten. Die meis­ten Burgen ver­füg­ten über ei­nen Wirtschaftshof, der oft­mals als Vorburg an­ge­legt wurde und aus Wirtschaftsgebäuden, Ställen und Gesindehäusern bestand.

Als Wasserburg oder Wasserschloss wer­den Burgen bzw. Schlösser be­zeich­net, die ent­we­der auf na­tür­li­chen oder künst­lich an­ge­leg­ten Inseln in Teichen oder Seen er­baut wur­den oder die all­sei­tig von Wasser füh­ren­den Gräben um­ge­ben sind. Durch das Wasser und den oft­mals ein­zi­gen Zugang über eine Zugbrücke, die im Gefahrenfall hoch­ge­zo­gen wurde, wur­den Angriffe und Stürmungen er­heb­lich er­schwert und die Burg bzw. das Schloss konnte bes­ser ver­tei­digt wer­den. Einige Wasserburgen und ‑schlös­ser ver­lo­ren ih­ren ur­sprüng­li­chen Charakter, nach­dem die Wassergräben aus heute wirt­schaft­li­chen Gründen tro­cken ge­legt wurden.

Eine Höhenburg ist eine Burg, die auf ei­ner na­tür­li­chen Anhöhe wie etwa ei­nem Berg oder ei­nem Felsen er­rich­tet wurde. Aufgrund ih­rer Lage und der da­mit ver­bun­de­nen bes­se­ren Verteidigungsmöglichkeiten durch den er­schwer­ten Zugang wa­ren Höhenburgen be­vor­zugte Wohnorte des Adels. Der Großteil der er­hal­te­nen Burgen und Burgruinen be­fin­det sich in Höhenlage und ist heute be­lieb­tes Ausflugsziel.

Eine Felsenburg ist eine Sonderform der Höhenburg, bei der die vor­han­de­nen Felsen die Basis für den Bau der Wehranlage bil­de­ten und di­rekt in den Bau mit ein­be­zo­gen wur­den. Oftmals höl­zerne Aufbauten so­wie in den Fels ge­trie­bene Gemächer und Zisternen ver­voll­stän­dig­ten die Felsenburg. Die meis­ten die­ser Burgen wur­den auf­ge­ge­ben und ge­schleift und sind nur noch mit we­ni­gen er­kenn­ba­ren Resten existent.

Eine Festung war eine be­son­ders stark be­fes­tigte Verteidigungsanlage, die aus­schließ­lich mi­li­tä­ri­schen Zwecken diente. Allerdings wur­den teil­weise ganze Städte zu ei­ner Festung um­ge­baut und von star­ken Festungsmauern um­ge­ben. Festungen wur­den ab dem spä­ten 15. Jahrhundert bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges hin­ein er­rich­tet und ge­nutzt. Weitere Nutzungsarten wa­ren Gefängnis, Lazarett, Verwaltungssitz und Auslagerungsort für Kunstschätze so­wie Zufluchtsort für den Landesregenten. Da sich im Laufe der Zeit die ein­ge­setz­ten Waffen und da­mit die Art der Kriegsführung än­derte, wur­den auch die Festungen je­weils ent­spre­chend der Erfordernisse kon­ti­nu­ier­lich aus- und um­ge­baut und die Verteidigungssysteme ver­bes­sert. Eine Festung setzte sich aus ver­schie­de­nen Bauabschnitten zu­sam­men: Festungsmauern, Bastionen, Zeughäuser, Kasernen, Garnisonsgebäude, Wälle und Wassergräben. Bei der Konstruktion wurde auf die Vermeidung to­ter Winkel be­son­de­rer Wert ge­legt, um op­ti­male Voraussetzungen für Schutz und Verteidigung zu schaffen.

Die meis­ten Festungen wur­den nach ih­rer Aufgabe ge­schleift. Nur in we­ni­gen Fällen sind ge­schlif­fene Festungen noch teil­weise er­hal­ten und ei­ner neuen Nutzung zu­ge­führt. Zu nen­nen ist hier die Stadt Dresden, die vor­mals von Festungsmauern um­ge­ben war. Eine Bastion wurde zum Zwinger um­ge­baut, der Wassergraben auf der Kronentorseite wurde frei­ge­legt, die Brühlsche Terrasse wurde auf Festungsmauern an­ge­legt, Reste des Pulverturms sind im Coselpalais er­hal­ten, die Kasematten wer­den für Veranstaltungen, mu­seal und gas­tro­no­misch genutzt.

Schlösserarten und Herrenhäuser

Ein Schloss ist ein meist künst­le­risch ge­stal­te­tes Gebäude, wel­ches dem Landesherrn und an­de­ren Mitgliedern des Adels vor­nehm­lich zu Wohn- und Repräsentationszwecken diente. Während in der Zeit als noch im ro­ma­ni­schen und go­ti­schen Stil ge­baut wurde in ers­ter Linie Burgen ent­stan­den, wan­delte sich der Baustil in der Renaissance. Burgen ver­lo­ren mehr und mehr ih­ren Charakter als Verteidigungsanlage und wur­den zu Wohnschlössern um­ge­baut. Mit dem Aufblühen des Barocks wurde das Schloss von Versailles zum Vorbild für den ge­sam­ten eu­ro­päi­schen Schlossbau, der so schmü­ckend und re­prä­sen­ta­tiv wie mög­lich er­folgte. In man­chen Fällen ist eine klare Abgrenzung zwi­schen Burg und Schloss so­wie zwi­schen Schloss und Herrenhaus nicht ein­deu­tig de­fi­nier­bar, so dass es zu Doppelbezeichnungen kommt. Der Schlossbau wurde mit Ende des Ersten Weltkrieges und der Abdankung der meis­ten Monarchen wei­test­ge­hend ein­ge­stellt. Nur we­nige Schlösser ge­hö­ren heute noch ih­ren eins­ti­gen Besitzern. Mehrere Erben kauf­ten die 1945 ent­eig­ne­ten Besitztümer ih­rer Vorfahren zu­rück. Da der Unterhalt die­ser Gebäude heute sehr kost­spie­lig ist, müs­sen Nutzungskonzepte von ho­her Wirtschaftlichkeit zeugen.

Sonderformen des Schlossbaus sind das Wasserschloss (siehe Erläuterungen un­ter Burgen/​Wasserburgen), das Jagdschloss so­wie das Lustschloss.

Ein Jagdschloss ist ein Schloss, wel­ches ent­we­der über ei­nen Tiergarten oder über an­gren­zende Jagdgebiete ver­fügte und der ad­li­gen Gesellschaft als Unterkunft und für Festlichkeiten an­läss­lich der Jagd diente. Jagdschlösser er­hiel­ten be­züg­lich ih­rer Ausstattung ei­nen Bezug zur Jagd, zum Beispiel durch eine Geweihsammlung oder Jagdgemälde. Meist ge­hör­ten auch Ställe und Nebengebäude zur Unterbringung der Kutschen zum Jagdschloss dazu.

Ein Lustschloss hin­ge­gen war oft ein ver­gleichs­weise klei­nes Schloss, wel­ches dem Adel aus­schließ­lich zu pri­va­ten Zwecken diente. Sie nutz­ten es als Rückzugsort, da die of­fi­zi­elle Hofhaltung meist sehr auf­wän­dig und von ei­ner Vielzahl von Verpflichtungen wie Bällen, Empfängen und Regierungspflichten ge­prägt war. Lustschlösser wur­den vor­wie­gend in der Zeit des Barocks und des Rokokos er­baut. Nur ein be­stimm­ter Personenkreis er­hielt Zutritt zu ih­nen. Oft wa­ren diese Schlösser auch Zentrum für kul­tu­rel­les Vergnügen.

Eine Sonderform ist das Palais. Üblicherweise wer­den pracht­volle Profanbauten als Palais be­zeich­net, die ar­chi­tek­to­nisch stark an Schlossbauten an­ge­lehnt sind. Im deutsch­spra­chi­gen Raum wur­den zur Zeit des Barocks auf­grund der an den eu­ro­päi­schen Fürstenhöfen be­vor­zugt ge­spro­che­nen fran­zö­si­schen Sprache auch Schlösser als Palais be­zeich­net. Palais fin­den sich häu­fig in Städten wie­der, wo­durch für sie auch der Name Stadtpalais ge­prägt wurde. Besonders in Dresden sind viele die­ser Stadtpalais noch heute zu fin­den. Palais wur­den für eine Vielzahl von Nutzungen er­rich­tet, wo­bei sie in ers­ter Linie Repräsentationszwecken dien­ten. Als Gartenpalais wer­den Palais be­zeich­net, de­ren Gartenanlage meh­rere zehn­tau­send Quadratmeter umfasst.

Ein Herrenhaus ist ein Gebäude, das über­wie­gend von Adligen und Großgrundbesitzern be­wohnt wurde, die im Rang un­ter dem je­wei­li­gen Landesherrn stan­den. Durch Verkauf konnte ein Herrenhaus auch in bür­ger­li­che Hände ge­lan­gen. Teilweise ist eine klare Abgrenzung zum Schloss nicht mög­lich, da es auch schlichte Schlossbauten so­wie prunk­volle Herrenhäuser gibt. Im Allgemeinen sind Herrenhäuser je­doch we­ni­ger präch­tig in ih­rer Bauweise und Ausstattung als Schlösser. Ein Herrenhaus war der Mittelpunkt ei­nes Gutes mit ei­ge­nem Gutsbetrieb. Befand es sich in ad­li­gem Besitz, konnte es auch als Schloss be­zeich­net wer­den. Befand sich ein Herrenhaus al­ler­dings in bür­ger­li­cher Hand und ver­fügte über kei­nen ei­ge­nen Gutsbetrieb, blieb es de­fi­ni­tiv ein Herrenhaus.

Rittergüter, Vorwerke und weitere Güter

Der Rittersitz ist der Wohnsitz ei­nes ad­li­gen Grundherrn, zu dem nicht zwin­gend ein Wirtschaftshof ge­hörte. Mitunter war le­dig­lich ein Wohnhaus vor­han­den. Ein Herrensitz ist ein Ort, nach dem sich Angehörige von Herrengeschlechtern nann­ten und in wel­chem sie ih­ren Wohnsitz zu­min­dest vor­über­ge­hend hat­ten. Dabei spielte der kon­krete ad­lige Stand keine Rolle.

Ab der zwei­ten Hälfte des 16. Jahrhunderts wur­den diese bei­den Bezeichnungen durch das Rittergut er­setzt. Jeder Adlige, der sei­nem Lehnsherren Kriegsdienste leis­tete, konnte im Mittelalter den Titel ei­nes Ritters ver­lie­hen be­kom­men. Dafür er­hielt er meist Grundbesitz. Doch im 14. Jahrhundert be­gann der Niedergang des Rittertums, als die al­ten Lehnsheere durch Söldnertruppen er­setzt wur­den und die Erfindung des Schießpulvers zur Veränderung der Kriegsführung führte. Die Rittergutsbesitzer wen­de­ten sich häu­fig der land­wirt­schaft­li­chen Bewirtschaftung ih­rer Güter zu. Als Ausgleich zum zu leis­ten­den Kriegsdienst wur­den be­stimmte Verpflichtungen auf das Rittergut über­tra­gen und be­stehende Vorrechte gleich­zei­tig ein­ge­schränkt. Ritterdienste wur­den teil­weise in Geldleistungen um­ge­wan­delt, die aus den Erträgen der land­wirt­schaft­li­chen Nutzflächen er­bracht wer­den konn­ten. Mit der Ausübung des po­li­ti­schen Mitbestimmungsrechts in den Landtagen lag wei­ter­hin Bedeutung auf den Rittergütern.

Die ers­ten bür­ger­li­chen Rittergutsbesitzer gab es im 17. Jahrhundert. Im fol­gen­den Jahrhundert nahm de­ren Zahl stark zu. Die meist weit­läu­fi­gen land­wirt­schaft­li­chen Flächen er­for­der­ten oft meh­rere Gebäude, um die Bewirtschaftung zu ge­währ­leis­ten. So be­stand ein Rittergut meist aus ei­nem Herrenhaus oder Verwaltergebäude, Stallungen, Scheunen und spe­zi­fi­schen Wirtschaftsgebäuden. Ein Rittergut musste eine Mindestgröße be­sit­zen, um ren­ta­bel zu sein und sei­nem Besitzer eine stan­des­ge­mäße Existenz zu er­mög­li­chen. Mit den Rittergütern wa­ren be­stimmte Verpflichtungen und Privilegien wie die Befreiung von öf­fent­li­chen Lasten ver­bun­den. Diese Rechte gin­gen bei ei­nem Verkauf auf den je­wei­li­gen neuen Besitzer über.

Eine Unterform ist das tro­ckene Rittergut. Hier exis­tier­ten we­der Wohn- noch Wirtschaftsgebäude, son­dern die Bezeichnung stand le­dig­lich für das Innehaben von be­stimm­ten Befugnissen.

Ein Vorwerk war in frü­he­rer Zeit eine vor­ge­la­gerte Befestigungsanlage und ent­wi­ckelte sich im Laufe der Jahre in sei­ner Bedeutung zu ei­nem Gebäudekomplex ähn­lich ei­nem Rittergut. Meist han­delte es sich um ei­nen Gutsteil, der vom Hauptgut ab­ge­trennt war und nicht von den Eigentümern be­wohnt wurde, je­doch in Verbindung mit der Bewirtschaftung von land­wirt­schaft­li­chen Flächen stand. Ein Vorwerk stand so­mit im Rang un­ter ei­nem Rittergut.

Als Kammergut wur­den Land- und Herrschaftsgüter be­zeich­net, die dem Landesfürst di­rekt un­ter­stan­den und sich in sei­nem Besitz be­fan­den. Ein Kammergut ent­stand zum Beispiel durch den Ankauf ei­nes Rittergutes, im um­ge­kehr­ten Fall konnte ein Kammergut durch den Verkauf an ei­nen ad­li­gen Besitzer wie­der zum Rittergut wer­den. Über Einkünfte, die aus den Kammergütern er­zielt wur­den, konnte er selbst ver­fü­gen. Diese Einkünfte wur­den von der lan­des­herr­li­chen Finanzbehörde, der Kammer, verwaltet.

Das Allodialgut oder auch Freigut war ein Gutshof, über das des­sen Eigentümer frei ver­fü­gen konnte, da auf ihm keine Verpflichtungen la­gen. Es konnte frei ver­erbt wer­den und be­fand sich voll­um­fäng­lich im Besitz des je­wei­li­gen Besitzers. Diese Vorteile konn­ten sich häu­fig nur ad­lige Herren erhalten.

Ein Lehngut war ein Gutshof, der le­dig­lich ge­nutzt, aber nicht ver­erbt wer­den konnte. Er be­fand sich im Besitz des Lehnherrn und wurde als Lehen ver­ge­ben. Der Nutzer hatte Auflagen zu er­fül­len wie bei­spiels­weise das Zahlen von Steuern. Verzichtete der Lehnsherr auf seine Rechte zu­guns­ten des Nutzers, konnte aus dem eins­ti­gen Lehngut ein Allodial- oder Freigut entstehen.

Herrensitze und Rittersitze

Wikipedia de­fi­niert den Herrensitz recht gut verständlich:
“Jede Grundherrschaft hatte ei­nen so­ge­nann­ten Herrensitz. Im Mittelalter war das zu­meist eine Burg, spä­ter ein Schloss oder Herrenhaus. Der Herrensitz be­her­bergte die Familie des Inhabers der Grundherrschaft mit Verwaltern und den Bediensteten; er war zu­gleich der wirt­schaft­li­che und ver­wal­tungs­tech­ni­sche Mittelpunkt der Grundherrschaft.”

Meist konnte an­hand von al­ten Schriftstücken die Entwicklung ei­nes Herrensitzes im Laufe der Jahrhunderte gut nach­voll­zo­gen wer­den. Mit dem Aufkommen der Ritter wurde der Herrensitz zum Rittersitz, der bes­ten­falls ei­nige Zeit spä­ter noch zum Rittergut er­ho­ben wurde. Je nach Bedeutung des Standortes, Name und Einfluss des Grundherrn so­wie ent­spre­chen­den fi­nan­zi­el­len Mitteln wur­den Schlösser und Herrenhäuser er­rich­tet so­wie Vorwerke ge­bil­det und angegliedert.

In ei­ni­gen Fällen lässt sich die Weiterentwicklung des Herrensitzes je­doch nicht nach­ver­fol­gen; glei­ches trifft auf Rittersitze zu. Das liegt mög­li­cher­weise daran, dass alte Dokumente im Laufe der Jahrhunderte ver­lo­ren ge­gan­gen sind oder nicht ge­deu­tet wer­den kön­nen, was zur Folge ha­ben kann, dass alte Burganlagen schlicht­weg nicht mehr be­kannt und durch na­tür­li­che Überformung ver­schwun­den sind. Es ist ein of­fe­nes Geheimnis, dass für der­lei Forschungsarbeit sel­ten fi­nan­zi­elle Mittel zur Verfügung ste­hen, und so schlum­mert mög­li­cher­weise noch die eine oder an­dere frühe Wall- oder Wasserburganlage un­ter Wiesen, Feldern und Wäldern. Denn Fakt ist ei­nes: Ein Grundherr wird kaum in ei­nem Zelt ge­wohnt ha­ben, son­dern in ei­ner an­ge­mes­se­nen und für da­ma­lige Verhältnisse stan­des­ge­mä­ßen Behausung, die sich vom Zuhause ein­fa­cher Menschen un­ter­schied. Eine an­dere Variante ist eine ganz simple; näm­lich dass der Herrensitz auf­ge­ge­ben wurde, weil er an Bedeutung ver­lo­ren hatte, die Grundherren aus­ge­stor­ben sind oder sie an Macht und Einfluss ver­lo­ren hatten.

Es ob­liegt Ihnen als Leserin oder Leser, ob Sie diese Herrensitze zu den säch­si­schen Burgen und Schlösser zäh­len möch­ten oder nicht. Aufgrund der oft un­ge­nü­gen­den Ergebnisse über das Schicksal der Herrensitze habe ich mich für ihre Listung ent­schie­den; auch des­halb, weil mit­un­ter Jahre spä­ter doch noch ein Herrensitz ei­ner frü­hen Burganlage zu­ge­ord­net wer­den konnte. Ich un­ter­ziehe die Herrensitze und Rittersitze in un­re­gel­mä­ßi­gen Abständen ei­ner Prüfung, ob in der Zwischenzeit nä­here oder wei­ter­füh­rende Informationen ver­füg­bar sind; zu­letzt im Winter 2021.

Die je­wei­lige Anzahl der rei­nen, nicht nä­her zu­or­den­ba­ren Herrensitze in den ein­zel­nen Landkreisen und drei gro­ßen Städten, ohne (bis dato be­kannte) Weiterentwicklung, ist in der Schlösser-​Statistik auf­ge­führt. Sollte Ihnen ein Herrensitz oder Rittersitz in un­se­rem Portal auf­fal­len, den Sie be­grün­det zu­ord­nen kön­nen, schrei­ben Sie uns bitte.