Schlösserlexikon

Festung, Burg, Schloss, Rittergut…

… eine genaue Unterscheidung ist auf­grund mit­un­ter flie­ßen­der Übergänge manch­mal kaum mög­lich. Dennoch folgt der Versuch, die Unterschiede dar­zu­stel­len und einen Überblick über diese Bauten zu geben.

Die Bezeichnung Familienbesitz wird in Beiträgen benutzt, wenn sich ein Grundbesitz für einen län­ge­ren Zeitraum im Besitz einer bestimm­ten Familie befun­den hat. Dies bedeu­tet nicht zwin­gend, dass der Grundbesitz in direk­ter Linie vom Uropa an den Opa, von die­sem an den Vater und schließ­lich an den Sohn wei­ter­ver­erbt wurde. Es kann auch bedeu­ten, dass er an einen ande­ren Familienzweig kam, etwa wenn er an einen Bruder oder einen Neffen über­tra­gen wurde. Daher ist es auch mög­lich, dass ein Rittergut zwar über meh­rere Jahrhunderte fest mit einem Familiennamen ver­bun­den, im Laufe der Zeit aber in den Händen ver­schie­de­ner Familienzweige war. Dieser Hinweis dürfte vor allem für Ahnenforscher von Interesse sein.

Das Abtragen von Gebäuden oder Befestigungsanlagen wird Schleifung genannt. Hierbei ist es uner­heb­lich, ob das Gebäude ein­ge­ris­sen, gesprengt oder kom­plett ein­ge­eb­net wurde. Eine Schleifung fand meist nach der Zerstörung des Gebäudes nach Kämpfen oder Unwetter– bzw. Brandbeschädigung statt, wenn ein Wiederaufbau wirt­schaft­lich nicht sinn­voll war. Im 19. Jahrhundert wur­den viele Festungen geschleift, um Baumaterial für die Städte, ins­be­son­dere für Kirchen und Wohnhäuser, zu gewin­nen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wur­den vor­ran­gig mas­siv zer­störte Herrenhäuser und Schlösser geschleift. Viele Flächen, auf denen sich vor­mals Befestigungsanlagen befan­den, wur­den in Grünflächen umgestaltet.

Eine Wüstung ist eine ehe­ma­lige Siedlung oder Ortschaft, die auf­ge­ge­ben wurde und nicht mehr bewohnt wird. Meist wurde die ehe­ma­lige Bebauung voll­kom­men abge­tra­gen. Dies geschah oft ent­we­der um Flächen für andere Nutzungsarten zu schaf­fen oder unter wirt­schaft­li­chen Gesichtspunkten, bei­spiels­weise nach krie­ge­ri­schen Zerstörungen, Bevölkerungsabwanderung oder Aufkauf der Bodenflächen durch Gutsherren. Beispiele für neu­zeit­li­che Wüstungen sind im Zusammenhang mit dem Begriff Devastierung die Aufgabe und Abtragung von Orten, um für den Kohleabbau Raum zu schaf­fen, sowie Umsiedlung gan­zer Ortschaften, um diese Geländeteile künf­tig für Truppenübungsplätze zu nut­zen. Oft erin­nern noch Flurnamen, gele­gent­lich Ruinenreste an die vor­mals bestehende Besiedlung. Im Zusammenhang mit Befestigungsanlagen wird auch die spe­zi­fi­zierte Bezeichnung “abge­gan­gen” ver­wen­det.

Burgentypen und Festungen

Als Burgstall wird die Stelle bezeich­net, an wel­cher sich einst eine Burg befand, von der heute nichts mehr vor­han­den ist oder von der nur noch geringe Reste erhal­ten sind, zu denen bei­spiels­weise Wallstücke, ver­lan­dete Seen oder Turmhügel zäh­len. Alternativ wird dafür auch die Begrifflichkeit “abge­gan­gene Burg” ver­wen­det. In eini­gen Fällen wird auch eine einst im Bau befind­li­che Burg, die jedoch nicht voll­endet wurde, als Burgstall bezeich­net. Die meis­ten der heute als Burgstall bezeich­ne­ten Burganlagen wur­den bereits zur Mittelalterzeit wie­der geschleift, abge­tra­gen und mit­un­ter an ande­rer Stelle durch einen Nachfolgebau ersetzt. Burgställe ste­hen heute über­wie­gend unter Bodendenkmalschutz.

Als Wallburg wer­den Wehranlagen bezeich­net, die im frü­hen Mittelalter ent­stan­den. Hauptmerkmal ist ein umschlie­ßen­der Wall, der oft­mals durch ein­ge­fügte Steinmauern oder Holzstämme ver­stärkt und mit Erdreich meh­rere Meter hoch auf­ge­schüt­tet wurde. Zusätzlich wur­den oft vor dem Wall Gräben ange­legt. Oftmals exis­tier­ten Mischformen aus Burg und Burgwall, bei denen die Hauptburg durch eine sie umge­bende Wallburg zusätz­lich geschützt wurde. Die ein­fa­che­ren und weni­ger auf­wän­dig aus­ge­bau­ten Wallburgen wer­den auch als Schanzen bezeich­net. Oft schützte eine Schanze eine Wallburg. Die alten Wallburgen und Schanzen wur­den noch bis in die Neuzeit hin­ein genutzt. Sie dien­ten der Bevölkerung als Fluchtburgen und Viehverstecke in Not- und Kriegszeiten. So ent­stand bei­spiels­weise der Beiname Schwedenschanze wäh­rend der Angriffe durch die Schweden.

Eine Burg im ursprüng­li­chen Sinne war ein Bau, der einer­seits als Wohnstätte diente, ande­rer­seits eine Wehrfunktion erfüllte. Die Burg unter­schied sich von einem Schloss, wel­ches Wohn- und Repräsentationszwecken diente, und von einer Festung, deren Funktion rein mili­tä­ri­scher Art war. Im Laufe der Jahrhunderte änderte sich die Bezeichnung für die Burg mehr­fach. Im 13. Jahrhundert wur­den Burgen über­wie­gend als “stein” bezeich­net, in dem dar­auf fol­gen­den als “veste”. Mit dem Einsatz neuer Schusswaffen wie etwa Kanonen ver­lo­ren die Burgen bald ihre Wehrfunktion. Ein Teil wurde auf­ge­ge­ben und ver­fiel, andere wur­den zu Wohnschlössern umge­baut, so dass deren Bezeichnung ab dem 16. Jahrhundert mit “schlos” über­lie­fert ist. Viele Burgen wur­den spä­ter abge­ris­sen und das so gewon­nene Baumaterial zum Bau von Kirchen oder Stadthäusern ver­wen­det. Inspiriert von der Romantik der Burgruinen, lie­ßen ab dem 19. Jahrhundert einige Schlossbesitzer künst­li­che Ruinen in ihren Schlossgärten und Parks erstellen.

Die meis­ten heute noch erhal­te­nen Burgen oder deren Ruinen ent­stan­den unge­fähr zwi­schen 1050 und 1500, der Hochzeit des Burgenbaus. Größtenteils wur­den sie von Spezialisten erbaut, was nicht nur die Baukosten in die Höhe, son­dern auch man­chen Burgherrn in den Ruin trieb. Baubestandteile einer typi­schen Burg waren der Bergfried, wel­cher als Hauptturm der Burg Wehrcharakter hatte, sowie die Burgmauer, die oft mit einem zusätz­li­chen Außengraben ver­se­hen war. Das Innengelände der Burg bestand aus einem Wohnturm oder einem saal­ähn­li­chen Wohngebäude, wel­ches Palas genannt wird, sowie beheiz­ba­ren Wohngemächern, den Kemenaten. Die meis­ten Burgen ver­füg­ten über einen Wirtschaftshof, der oft­mals als Vorburg ange­legt wurde und aus Wirtschaftsgebäuden, Ställen und Gesindehäusern bestand.

Als Wasserburg oder Wasserschloss wer­den Burgen bzw. Schlösser bezeich­net, die ent­we­der auf natür­li­chen oder künst­lich ange­leg­ten Inseln in Teichen oder Seen erbaut wur­den oder die all­sei­tig von Wasser füh­ren­den Gräben umge­ben sind. Durch das Wasser und den oft­mals ein­zi­gen Zugang über eine Zugbrücke, die im Gefahrenfall hoch­ge­zo­gen wurde, wur­den Angriffe und Stürmungen erheb­lich erschwert und die Burg bzw. das Schloss konnte bes­ser ver­tei­digt wer­den. Einige Wasserburgen und ‑schlös­ser ver­lo­ren ihren ursprüng­li­chen Charakter, nach­dem die Wassergräben aus heute wirt­schaft­li­chen Gründen tro­cken gelegt wurden.

Eine Höhenburg ist eine Burg, die auf einer natür­li­chen Anhöhe wie etwa einem Berg oder einem Felsen errich­tet wurde. Aufgrund ihrer Lage und der damit ver­bun­de­nen bes­se­ren Verteidigungsmöglichkeiten durch den erschwer­ten Zugang waren Höhenburgen bevor­zugte Wohnorte des Adels. Der Großteil der erhal­te­nen Burgen und Burgruinen befin­det sich in Höhenlage und ist heute belieb­tes Ausflugsziel.

Eine Felsenburg ist eine Sonderform der Höhenburg, bei der die vor­han­de­nen Felsen die Basis für den Bau der Wehranlage bil­de­ten und direkt in den Bau mit ein­be­zo­gen wur­den. Oftmals höl­zerne Aufbauten sowie in den Fels getrie­bene Gemächer und Zisternen ver­voll­stän­dig­ten die Felsenburg. Die meis­ten die­ser Burgen wur­den auf­ge­ge­ben und geschleift und sind nur noch mit weni­gen erkenn­ba­ren Resten existent.

Eine Festung war eine beson­ders stark befes­tigte Verteidigungsanlage, die aus­schließ­lich mili­tä­ri­schen Zwecken diente. Allerdings wur­den teil­weise ganze Städte zu einer Festung umge­baut und von star­ken Festungsmauern umge­ben. Festungen wur­den ab dem spä­ten 15. Jahrhundert bis in die Zeit des Zweiten Weltkrieges hin­ein errich­tet und genutzt. Weitere Nutzungsarten waren Gefängnis, Lazarett, Verwaltungssitz und Auslagerungsort für Kunstschätze sowie Zufluchtsort für den Landesregenten. Da sich im Laufe der Zeit die ein­ge­setz­ten Waffen und damit die Art der Kriegsführung änderte, wur­den auch die Festungen jeweils ent­spre­chend der Erfordernisse kon­ti­nu­ier­lich aus- und umge­baut und die Verteidigungssysteme ver­bes­sert. Eine Festung setzte sich aus ver­schie­de­nen Bauabschnitten zusam­men: Festungsmauern, Bastionen, Zeughäuser, Kasernen, Garnisonsgebäude, Wälle und Wassergräben. Bei der Konstruktion wurde auf die Vermeidung toter Winkel beson­de­rer Wert gelegt, um opti­male Voraussetzungen für Schutz und Verteidigung zu schaffen.

Die meis­ten Festungen wur­den nach ihrer Aufgabe geschleift. Nur in weni­gen Fällen sind geschlif­fene Festungen noch teil­weise erhal­ten und einer neuen Nutzung zuge­führt. Zu nen­nen ist hier die Stadt Dresden, die vor­mals von Festungsmauern umge­ben war. Eine Bastion wurde zum Zwinger umge­baut, der Wassergraben auf der Kronentorseite wurde frei­ge­legt, die Brühlsche Terrasse wurde auf Festungsmauern ange­legt, Reste des Pulverturms sind im Coselpalais erhal­ten, die Kasematten wer­den für Veranstaltungen, museal und gas­tro­no­misch genutzt.

Schlösserarten und Herrenhäuser

Ein Schloss ist ein meist künst­le­risch gestal­te­tes Gebäude, wel­ches dem Landesherrn und ande­ren Mitgliedern des Adels vor­nehm­lich zu Wohn- und Repräsentationszwecken diente. Während in der Zeit als noch im roma­ni­schen und goti­schen Stil gebaut wurde in ers­ter Linie Burgen ent­stan­den, wan­delte sich der Baustil in der Renaissance. Burgen ver­lo­ren mehr und mehr ihren Charakter als Verteidigungsanlage und wur­den zu Wohnschlössern umge­baut. Mit dem Aufblühen des Barocks wurde das Schloss von Versailles zum Vorbild für den gesam­ten euro­päi­schen Schlossbau, der so schmü­ckend und reprä­sen­ta­tiv wie mög­lich erfolgte. In man­chen Fällen ist eine klare Abgrenzung zwi­schen Burg und Schloss sowie zwi­schen Schloss und Herrenhaus nicht ein­deu­tig defi­nier­bar, so dass es zu Doppelbezeichnungen kommt. Der Schlossbau wurde mit Ende des Ersten Weltkrieges und der Abdankung der meis­ten Monarchen wei­test­ge­hend ein­ge­stellt. Nur wenige Schlösser gehö­ren heute noch ihren eins­ti­gen Besitzern. Mehrere Erben kauf­ten die 1945 ent­eig­ne­ten Besitztümer ihrer Vorfahren zurück. Da der Unterhalt die­ser Gebäude heute sehr kost­spie­lig ist, müs­sen Nutzungskonzepte von hoher Wirtschaftlichkeit zeugen.

Sonderformen des Schlossbaus sind das Wasserschloss (siehe Erläuterungen unter Burgen/​Wasserburgen), das Jagdschloss sowie das Lustschloss.

Ein Jagdschloss ist ein Schloss, wel­ches ent­we­der über einen Tiergarten oder über angren­zende Jagdgebiete ver­fügte und der adli­gen Gesellschaft als Unterkunft und für Festlichkeiten anläss­lich der Jagd diente. Jagdschlösser erhiel­ten bezüg­lich ihrer Ausstattung einen Bezug zur Jagd, zum Beispiel durch eine Geweihsammlung oder Jagdgemälde. Meist gehör­ten auch Ställe und Nebengebäude zur Unterbringung der Kutschen zum Jagdschloss dazu.

Ein Lustschloss hin­ge­gen war oft ein ver­gleichs­weise klei­nes Schloss, wel­ches dem Adel aus­schließ­lich zu pri­va­ten Zwecken diente. Sie nutz­ten es als Rückzugsort, da die offi­zi­elle Hofhaltung meist sehr auf­wän­dig und von einer Vielzahl von Verpflichtungen wie Bällen, Empfängen und Regierungspflichten geprägt war. Lustschlösser wur­den vor­wie­gend in der Zeit des Barocks und des Rokokos erbaut. Nur ein bestimm­ter Personenkreis erhielt Zutritt zu ihnen. Oft waren diese Schlösser auch Zentrum für kul­tu­rel­les Vergnügen.

Eine Sonderform ist das Palais. Üblicherweise wer­den pracht­volle Profanbauten als Palais bezeich­net, die archi­tek­to­nisch stark an Schlossbauten ange­lehnt sind. Im deutsch­spra­chi­gen Raum wur­den zur Zeit des Barocks auf­grund der an den euro­päi­schen Fürstenhöfen bevor­zugt gespro­che­nen fran­zö­si­schen Sprache auch Schlösser als Palais bezeich­net. Palais fin­den sich häu­fig in Städten wie­der, wodurch für sie auch der Name Stadtpalais geprägt wurde. Besonders in Dresden sind viele die­ser Stadtpalais noch heute zu fin­den. Palais wur­den für eine Vielzahl von Nutzungen errich­tet, wobei sie in ers­ter Linie Repräsentationszwecken dien­ten. Als Gartenpalais wer­den Palais bezeich­net, deren Gartenanlage meh­rere zehn­tau­send Quadratmeter umfasst.

Ein Herrenhaus ist ein Gebäude, das über­wie­gend von Adligen und Großgrundbesitzern bewohnt wurde, die im Rang unter dem jewei­li­gen Landesherrn stan­den. Durch Verkauf konnte ein Herrenhaus auch in bür­ger­li­che Hände gelan­gen. Teilweise ist eine klare Abgrenzung zum Schloss nicht mög­lich, da es auch schlichte Schlossbauten sowie prunk­volle Herrenhäuser gibt. Im Allgemeinen sind Herrenhäuser jedoch weni­ger präch­tig in ihrer Bauweise und Ausstattung als Schlösser. Ein Herrenhaus war der Mittelpunkt eines Gutes mit eige­nem Gutsbetrieb. Befand es sich in adli­gem Besitz, konnte es auch als Schloss bezeich­net wer­den. Befand sich ein Herrenhaus aller­dings in bür­ger­li­cher Hand und ver­fügte über kei­nen eige­nen Gutsbetrieb, blieb es defi­ni­tiv ein Herrenhaus.

Rittergüter, Vorwerke und weitere Güter

Der Rittersitz ist der Wohnsitz eines adli­gen Grundherrn, zu dem nicht zwin­gend ein Wirtschaftshof gehörte. Mitunter war ledig­lich ein Wohnhaus vor­han­den. Ein Herrensitz ist ein Ort, nach dem sich Angehörige von Herrengeschlechtern nann­ten und in wel­chem sie ihren Wohnsitz zumin­dest vor­über­ge­hend hat­ten. Dabei spielte der kon­krete adlige Stand keine Rolle.

Ab der zwei­ten Hälfte des 16. Jahrhunderts wur­den diese bei­den Bezeichnungen durch das Rittergut ersetzt. Jeder Adlige, der sei­nem Lehnsherren Kriegsdienste leis­tete, konnte im Mittelalter den Titel eines Ritters ver­lie­hen bekom­men. Dafür erhielt er meist Grundbesitz. Doch im 14. Jahrhundert begann der Niedergang des Rittertums, als die alten Lehnsheere durch Söldnertruppen ersetzt wur­den und die Erfindung des Schießpulvers zur Veränderung der Kriegsführung führte. Die Rittergutsbesitzer wen­de­ten sich häu­fig der land­wirt­schaft­li­chen Bewirtschaftung ihrer Güter zu. Als Ausgleich zum zu leis­ten­den Kriegsdienst wur­den bestimmte Verpflichtungen auf das Rittergut über­tra­gen und bestehende Vorrechte gleich­zei­tig ein­ge­schränkt. Ritterdienste wur­den teil­weise in Geldleistungen umge­wan­delt, die aus den Erträgen der land­wirt­schaft­li­chen Nutzflächen erbracht wer­den konn­ten. Mit der Ausübung des poli­ti­schen Mitbestimmungsrechts in den Landtagen lag wei­ter­hin Bedeutung auf den Rittergütern.

Die ers­ten bür­ger­li­chen Rittergutsbesitzer gab es im 17. Jahrhundert. Im fol­gen­den Jahrhundert nahm deren Zahl stark zu. Die meist weit­läu­fi­gen land­wirt­schaft­li­chen Flächen erfor­der­ten oft meh­rere Gebäude, um die Bewirtschaftung zu gewähr­leis­ten. So bestand ein Rittergut meist aus einem Herrenhaus oder Verwaltergebäude, Stallungen, Scheunen und spe­zi­fi­schen Wirtschaftsgebäuden. Ein Rittergut musste eine Mindestgröße besit­zen, um ren­ta­bel zu sein und sei­nem Besitzer eine stan­des­ge­mäße Existenz zu ermög­li­chen. Mit den Rittergütern waren bestimmte Verpflichtungen und Privilegien wie die Befreiung von öffent­li­chen Lasten ver­bun­den. Diese Rechte gin­gen bei einem Verkauf auf den jewei­li­gen neuen Besitzer über.

Eine Unterform ist das tro­ckene Rittergut. Hier exis­tier­ten weder Wohn- noch Wirtschaftsgebäude, son­dern die Bezeichnung stand ledig­lich für das Innehaben von bestimm­ten Befugnissen.

Ein Vorwerk war in frü­he­rer Zeit eine vor­ge­la­gerte Befestigungsanlage und ent­wi­ckelte sich im Laufe der Jahre in sei­ner Bedeutung zu einem Gebäudekomplex ähn­lich einem Rittergut. Meist han­delte es sich um einen Gutsteil, der vom Hauptgut abge­trennt war und nicht von den Eigentümern bewohnt wurde, jedoch in Verbindung mit der Bewirtschaftung von land­wirt­schaft­li­chen Flächen stand. Ein Vorwerk stand somit im Rang unter einem Rittergut.

Als Kammergut wur­den Land- und Herrschaftsgüter bezeich­net, die dem Landesfürst direkt unter­stan­den und sich in sei­nem Besitz befan­den. Ein Kammergut ent­stand zum Beispiel durch den Ankauf eines Rittergutes, im umge­kehr­ten Fall konnte ein Kammergut durch den Verkauf an einen adli­gen Besitzer wie­der zum Rittergut wer­den. Über Einkünfte, die aus den Kammergütern erzielt wur­den, konnte er selbst ver­fü­gen. Diese Einkünfte wur­den von der lan­des­herr­li­chen Finanzbehörde, der Kammer, verwaltet.

Das Allodialgut oder auch Freigut war ein Gutshof, über das des­sen Eigentümer frei ver­fü­gen konnte, da auf ihm keine Verpflichtungen lagen. Es konnte frei ver­erbt wer­den und befand sich voll­um­fäng­lich im Besitz des jewei­li­gen Besitzers. Diese Vorteile konn­ten sich häu­fig nur adlige Herren erhalten.

Ein Lehngut war ein Gutshof, der ledig­lich genutzt, aber nicht ver­erbt wer­den konnte. Er befand sich im Besitz des Lehnherrn und wurde als Lehen ver­ge­ben. Der Nutzer hatte Auflagen zu erfül­len wie bei­spiels­weise das Zahlen von Steuern. Verzichtete der Lehnsherr auf seine Rechte zuguns­ten des Nutzers, konnte aus dem eins­ti­gen Lehngut ein Allodial- oder Freigut entstehen.

Herrensitze und Rittersitze

Wikipedia defi­niert den Herrensitz recht gut verständlich:
“Jede Grundherrschaft hatte einen soge­nann­ten Herrensitz. Im Mittelalter war das zumeist eine Burg, spä­ter ein Schloss oder Herrenhaus. Der Herrensitz beher­bergte die Familie des Inhabers der Grundherrschaft mit Verwaltern und den Bediensteten; er war zugleich der wirt­schaft­li­che und ver­wal­tungs­tech­ni­sche Mittelpunkt der Grundherrschaft.”

Meist konnte anhand von alten Schriftstücken die Entwicklung eines Herrensitzes im Laufe der Jahrhunderte gut nach­voll­zo­gen wer­den. Mit dem Aufkommen der Ritter wurde der Herrensitz zum Rittersitz, der bes­ten­falls einige Zeit spä­ter noch zum Rittergut erho­ben wurde. Je nach Bedeutung des Standortes, Name und Einfluss des Grundherrn sowie ent­spre­chen­den finan­zi­el­len Mitteln wur­den Schlösser und Herrenhäuser errich­tet sowie Vorwerke gebil­det und angegliedert.

In eini­gen Fällen lässt sich die Weiterentwicklung des Herrensitzes jedoch nicht nach­ver­fol­gen; glei­ches trifft auf Rittersitze zu. Das liegt mög­li­cher­weise daran, dass alte Dokumente im Laufe der Jahrhunderte ver­lo­ren gegan­gen sind oder nicht gedeu­tet wer­den kön­nen, was zur Folge haben kann, dass alte Burganlagen schlicht­weg nicht mehr bekannt und durch natür­li­che Überformung ver­schwun­den sind. Es ist ein offe­nes Geheimnis, dass für der­lei Forschungsarbeit sel­ten finan­zi­elle Mittel zur Verfügung ste­hen, und so schlum­mert mög­li­cher­weise noch die eine oder andere frühe Wall- oder Wasserburganlage unter Wiesen, Feldern und Wäldern. Denn Fakt ist eines: Ein Grundherr wird kaum in einem Zelt gewohnt haben, son­dern in einer ange­mes­se­nen und für dama­lige Verhältnisse stan­des­ge­mä­ßen Behausung, die sich vom Zuhause ein­fa­cher Menschen unter­schied. Eine andere Variante ist eine ganz simple; näm­lich dass der Herrensitz auf­ge­ge­ben wurde, weil er an Bedeutung ver­lo­ren hatte, die Grundherren aus­ge­stor­ben sind oder sie an Macht und Einfluss ver­lo­ren hatten.

Es obliegt Ihnen als Leserin oder Leser, ob Sie diese Herrensitze zu den säch­si­schen Burgen und Schlösser zäh­len möch­ten oder nicht. Aufgrund der oft unge­nü­gen­den Ergebnisse über das Schicksal der Herrensitze habe ich mich für ihre Listung ent­schie­den; auch des­halb, weil mit­un­ter Jahre spä­ter doch noch ein Herrensitz einer frü­hen Burganlage zuge­ord­net wer­den konnte. Ich unter­ziehe die Herrensitze und Rittersitze in unre­gel­mä­ßi­gen Abständen einer Prüfung, ob in der Zwischenzeit nähere oder wei­ter­füh­rende Informationen ver­füg­bar sind; zuletzt im Winter 2021.

Die jewei­lige Anzahl der rei­nen, nicht näher zuor­den­ba­ren Herrensitze in den ein­zel­nen Landkreisen und drei gro­ßen Städten, ohne (bis dato bekannte) Weiterentwicklung, ist in der Schlösser-​Statistik auf­ge­führt. Sollte Ihnen ein Herrensitz oder Rittersitz im Portal auf­fal­len, den Sie begrün­det zuord­nen kön­nen, schrei­ben Sie bitte eine Nachricht.