Ein Schloss für 1 EUR

Vor al­lem in der Nachwendezeit war es gän­gige Praxis, Schlösser für eine sym­bo­li­sche Mark zu ver­kau­fen. Kommunale Eigentümer ver­spra­chen sich da­von viel, war es ih­nen doch oft­mals selbst nicht mög­lich, die stei­gen­den Unterhaltskosten für ihre Schlösser selbst auf­zu­brin­gen, ganz zu schwei­gen von er­for­der­li­chen kos­ten­in­ten­si­ven Sanierungsarbeiten. Auch fehl­ten Ideen, wie ein leer ste­hen­des Herrenhaus sinn­voll ge­nutzt wer­den könnte. Selbst ei­nige be­kannte Schlösser ha­ben mit ei­ner Museumsnutzung nicht das große Los ge­zo­gen; es gibt Beispiele, bei de­nen sol­che Museen man­gels Kostendeckung so­gar ge­schlos­sen wer­den mussten.

Gemeinden und Städte sa­hen in ei­ner Veräußerung ih­rer his­to­ri­schen Immobilien Licht am Horizont: Mit dem Verkauf für eine sym­bo­li­sche Mark wurde Interessenten ein Anreiz ge­ge­ben, in his­to­ri­sche Sanierungsobjekte zu in­ves­tie­ren. Doch die Hoffnung auf den denk­mal­ge­rech­ten Erhalt der Bauwerke so­wie de­ren Nutzung wurde nicht im­mer er­füllt. Die Realität zeigte mehr­fach, dass die­ser ei­gent­lich gute Plan nicht auf­ging. Noch im­mer ste­hen ehe­mals für 1 sym­bo­li­sche Mark ge­kaufte Schlösser und Herrenhäuser leer, ohne dass eine Sanierung er­folgte. Der Putz brö­ckelt wei­ter, Nässeschäden brei­ten sich aus. Eigentümer sind nicht zu er­rei­chen oder leh­nen ei­nen Verkauf ab. Dem Gebäude scha­det die­ser un­nütze Leerstand, und Einwohner sind zu Recht nicht gut auf den Besitzer zu sprechen.

Diese Vorfälle wa­ren lehr­reich. In neue­ren Kaufverträgen wird ein Kauf oft mit ei­ner so­ge­nann­ten Investitionsklausel ver­bun­den. Das be­deu­tet, dass in­ner­halb ei­ner fest­ge­leg­ten Zeit die Investition ei­ner be­stimm­ten Summe in das Gebäude nach­ge­wie­sen wer­den muss. Möglich ist auch, dass ver­trag­lich auf­ge­schlüs­selte Sanierungsarbeiten kon­kret be­legt wer­den müs­sen, zum Beispiel die Instandsetzung des Daches. Ist die Frist ver­stri­chen und wur­den die Bedingungen nicht er­füllt, er­folgt eine Rückabwicklung und der ehe­ma­lige Eigentümer er­hält das Gebäude zurück.

Mit sol­chen Klauseln, die an den Kauf ge­knüpft wer­den, soll mehr Sicherheit ge­schaf­fen wer­den, dass der Käufer ein auf­rich­ti­ges Interesse am Gebäude hat, die­ses tat­säch­lich er­hal­ten möchte und sei­nen Versprechungen Taten fol­gen lässt. Wichtig bei Verhandlungen ist da­her, dass Zusagen für Investitionssummen und –zeit­räume sehr sorg­fäl­tig über­dacht und rea­lis­tisch an­ge­setzt werden.

In Gesprächen ha­ben wir von Kaufinteressenten mehr­fach Unverständnis für diese Vorgehensweise er­fah­ren. Hauptkritikpunkt war, dass ins­be­son­dere kom­mu­nale Eigentümer froh sein könn­ten, wenn sich ein Interessent fin­det, der mit ei­ge­nen fi­nan­zi­el­len Mitteln ein Schloss oder Herrenhaus vor dem wei­te­ren Verfall be­wah­ren und die­ses nutz­bar ma­chen möchte.

Natürlich ist die­ser Gedanke ver­ständ­lich. Bedacht wer­den muss, dass mit ei­nem Schloss, ei­nem Herrenhaus, ei­nem Rittergut deut­lich mehr Verantwortung über­nom­men wird als mit ei­nem “nor­ma­len” Gebäude. Ein sol­ches Bauwerk steht im öf­fent­li­chen Blickfeld und je­der Schritt er­for­dert Sensibilität. Ein Verein, der sich jah­re­lang im Rahmen sei­ner Möglichkeiten um das Gebäude ge­küm­mert hat, könnte sich über­gan­gen füh­len, wenn der neue Eigentümer nicht mit ihm spricht, Einwohner könn­ten ver­är­gert re­agie­ren, wenn der bis­her öf­fent­li­che Schlosspark auf ein­mal als Privatgrundstück de­kla­riert wird und das mög­li­cher­weise auch noch mit dem Hintergrund, dass es das Schloss “ge­schenkt” gab.

Auch ein Schloss, ein Rittergut oder ein ein­zel­nes Herrenhaus ver­kör­pert ei­nen Wert. Dieser Wert setzt sich aus vie­ler­lei Faktoren zu­sam­men wie etwa Standort und Lage, Größe und Baujahr, Zustand und Investitionsbedarf, Nutzungsmöglichkeiten und Einschränkungen. Einen sol­chen Wert hat ein je­des Gebäude, ganz gleich ob Einfamilienhaus, Fabrikhalle, Bahnhofsgebäude oder eben Schloss. Ein Schloss sollte des­halb ent­spre­chend wert­ge­schätzt wer­den, näm­lich in­dem ein ernst­haf­ter Interessent be­reit ist, bei ei­nem Kauf den Wert des Gebäudes als Gegenleistung zu erbringen.

Zum Glück schei­nen die Zeiten, in wel­chen Schlösser in er­war­tungs­vol­ler Hoffnung auf um­fas­sende, zü­gige und fach­ge­rechte Sanierung für 1 € ver­kauft wer­den, vor­bei zu sein.