Die Zeit nach 1945

Bodenreform

In Sachsen als Teil der Sowjetischen Besatzungszone wurde zwi­schen 1945 und 1949 die Bodenreform durch­ge­führt. Diese Reform beruhte aus­schließ­lich auf poli­ti­schen Entscheidungen und hatte die ent­schä­di­gungs­lose Enteignung von Großgrundbesitzern und Besitzern, die als Kriegsverbrecher ein­ge­stuft wur­den, mit einer land­wirt­schaft­li­chen Nutzfläche von min­des­tens 100 ha zum Ziel. Auch Unternehmer ab einer bestimm­ten Unternehmensgröße wur­den ent­eig­net. Das erste Rittergut, das in Sachsen ent­eig­net wurde, war das Rittergut Lomnitz im Landkreis Bautzen. Die ent­eig­ne­ten Flächen wur­den geteilt und an Klein- oder Neubauern ver­ge­ben. Private Nutzungen der Flächen wurde jedoch schon bald unter­bun­den. Die Bauern muss­ten ihre Flächen in die neu gegrün­de­ten LPG ein­brin­gen, auch wenn sie als Genossenschaftsmitglied for­mal Eigentümer ihres Landstückes blieben.

Enteignung & Deportation

Die Großgrundbesitzer ver­lo­ren außer ihrem Land auch sämt­li­ches andere pri­vate Eigentum, sei es Mobiliar, Geld oder per­sön­li­che Dinge. Zusätzlich wur­den die ehe­ma­li­gen Besitzer oft­mals ihres Ortes ver­wie­sen und in Zwangslagern unter­ge­bracht. Sächsische ent­eig­nete Großgrundbesitzer depor­tierte man zumeist nach Rügen und quar­tierte sie in Prora im „Kraft durch Freude“-Komplex der Nationalsozialisten ein. Viele Großgrundbesitzer ver­lie­ßen die sowje­ti­sche Besatzungszone und erhiel­ten spä­ter in der BRD mehr oder weni­ger ange­mes­sene Entschädigungen für diese Enteignungen. Die in der DDR ver­blie­be­nen Enteigneten wur­den nach dem Ende der DDR und der deut­schen Wiedervereinigung jedoch nicht oder nur unzu­rei­chend ent­schä­digt. Mehrere ange­strengte Gerichtsverfahren ende­ten mit dem Urteil, dass ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückgabe nicht bestünde.

Verlust von Schlössern

Obwohl durch die groß­flä­chi­gen Zerstörungen wäh­rend des Krieges Wohnungsnot herrschte, wur­den viele noch nutz­bare Herrenhäuser und Schlösser gesprengt. Verantwortlich dafür zeich­net die Sowjetische Militäradministration, die einer­seits Baumaterial gewin­nen, ande­rer­seits in gewis­sem Maße die Vergangenheit aus der Erinnerung der Menschen löschen wollte. So wur­den etwa 270 von ursprüng­lich rund 330 geplan­ten Schlösser und Herrenhäuser sowie zusätz­lich Wirtschaftsgebäude von Rittergütern abge­ris­sen. Proteste blie­ben größ­ten­teils erfolg­los, jedoch konn­ten einige Gemeinden eine noch grö­ßere Abrissflut ver­hin­dern, indem sie Schlösser und Herrenhäuser als Schule oder Kindergarten, als Unterkunft für die vie­len Flüchtlinge und Vertriebenen oder bei­spiels­weise auch als Gemeindesitz umnutzten.

Restitution

Seit der deut­schen Wiedervereinigung bemüh­ten sich viel­fach Erben der ent­eig­ne­ten Besitzer um einen Rückkauf der Güter und Schlösser. In den meis­ten erfolg­rei­chen Fällen ent­stan­den und ent­ste­hen auf­wän­dig sanierte Gebäude, die größ­ten­teils als Hotel, Gastronomie, Veranstaltungsfläche, Wohnraum oder Firmensitz genutzt werden.

Nutzungsmöglichkeiten

Viele der heute noch exis­ten­ten Schlösser und Rittergüter mit all ihren Gebäuden befin­den sich in einem erschre­ckend schlech­ten Zustand. Meist sind es die feh­lende wirt­schaft­li­che Nutzbarkeit oder die immer wei­ter anstei­gen­den Unterhalts- und Sanierungskosten, die eine Nutzung durch den Eigentümer nahezu unmög­lich machen. Auch wenn diese Gebäude einen hohen emo­tio­na­len Wert und oft eine inter­es­sante Geschichte haben, so sind es letzt­end­lich, gemes­sen an der heu­ti­gen Zeit, Immobilien. In der Immobilienbranche zählt vor allem eines: die Lage. Je schlech­ter die Infrastruktur ist, umso schwie­ri­ger wird es ein leer ste­hen­des Gebäude zu ver­äu­ßern und anschlie­ßend zu sanie­ren. Noch schwie­ri­ger wird es eine wirt­schaft­lich sinn­volle Nutzung her­bei­zu­füh­ren. Hier sind neue Lösungen erfor­der­lich, um die geschichts­träch­ti­gen Gebäude zu erhalten.