Bodenreform
In Sachsen als Teil der Sowjetischen Besatzungszone wurde zwischen 1945 und 1949 die Bodenreform durchgeführt. Diese Reform beruhte ausschließlich auf politischen Entscheidungen und hatte die entschädigungslose Enteignung von Großgrundbesitzern und Besitzern, die als Kriegsverbrecher eingestuft wurden, mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von mindestens 100 ha zum Ziel. Auch Unternehmer ab einer bestimmten Unternehmensgröße wurden enteignet. Das erste Rittergut, das in Sachsen enteignet wurde, war das Rittergut Lomnitz im Landkreis Bautzen. Die enteigneten Flächen wurden geteilt und an Klein- oder Neubauern vergeben. Private Nutzungen der Flächen wurde jedoch schon bald unterbunden. Die Bauern mussten ihre Flächen in die neu gegründeten LPG einbringen, auch wenn sie als Genossenschaftsmitglied formal Eigentümer ihres Landstückes blieben.
Enteignung & Deportation
Die Großgrundbesitzer verloren außer ihrem Land auch sämtliches andere private Eigentum, sei es Mobiliar, Geld oder persönliche Dinge. Zusätzlich wurden die ehemaligen Besitzer oftmals ihres Ortes verwiesen und in Zwangslagern untergebracht. Sächsische enteignete Großgrundbesitzer deportierte man zumeist nach Rügen und quartierte sie in Prora im „Kraft durch Freude“-Komplex der Nationalsozialisten ein. Viele Großgrundbesitzer verließen die sowjetische Besatzungszone und erhielten später in der BRD mehr oder weniger angemessene Entschädigungen für diese Enteignungen. Die in der DDR verbliebenen Enteigneten wurden nach dem Ende der DDR und der deutschen Wiedervereinigung jedoch nicht oder nur unzureichend entschädigt. Mehrere angestrengte Gerichtsverfahren endeten mit dem Urteil, dass ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückgabe nicht bestünde.
Verlust von Schlössern
Obwohl durch die großflächigen Zerstörungen während des Krieges Wohnungsnot herrschte, wurden viele noch nutzbare Herrenhäuser und Schlösser gesprengt. Verantwortlich dafür zeichnet die Sowjetische Militäradministration, die einerseits Baumaterial gewinnen, andererseits in gewissem Maße die Vergangenheit aus der Erinnerung der Menschen löschen wollte. So wurden etwa 270 von ursprünglich rund 330 geplanten Schlösser und Herrenhäuser sowie zusätzlich Wirtschaftsgebäude von Rittergütern abgerissen. Proteste blieben größtenteils erfolglos, jedoch konnten einige Gemeinden eine noch größere Abrissflut verhindern, indem sie Schlösser und Herrenhäuser als Schule oder Kindergarten, als Unterkunft für die vielen Flüchtlinge und Vertriebenen oder beispielsweise auch als Gemeindesitz umnutzten.
Restitution
Seit der deutschen Wiedervereinigung bemühten sich vielfach Erben der enteigneten Besitzer um einen Rückkauf der Güter und Schlösser. In den meisten erfolgreichen Fällen entstanden und entstehen aufwändig sanierte Gebäude, die größtenteils als Hotel, Gastronomie, Veranstaltungsfläche, Wohnraum oder Firmensitz genutzt werden.
Nutzungsmöglichkeiten
Viele der heute noch existenten Schlösser und Rittergüter mit all ihren Gebäuden befinden sich in einem erschreckend schlechten Zustand. Meist sind es die fehlende wirtschaftliche Nutzbarkeit oder die immer weiter ansteigenden Unterhalts- und Sanierungskosten, die eine Nutzung durch den Eigentümer nahezu unmöglich machen. Auch wenn diese Gebäude einen hohen emotionalen Wert und oft eine interessante Geschichte haben, so sind es letztendlich, gemessen an der heutigen Zeit, Immobilien. In der Immobilienbranche zählt vor allem eines: die Lage. Je schlechter die Infrastruktur ist, umso schwieriger wird es ein leer stehendes Gebäude zu veräußern und anschließend zu sanieren. Noch schwieriger wird es eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung herbeizuführen. Hier sind neue Lösungen erforderlich, um die geschichtsträchtigen Gebäude zu erhalten.