Die Zeit nach 1945

Bodenreform

In Sachsen als Teil der Sowjetischen Besatzungszone wurde zwi­schen 1945 und 1949 die Bodenreform durch­ge­führt. Diese Reform be­ruhte aus­schließ­lich auf po­li­ti­schen Entscheidungen und hatte die ent­schä­di­gungs­lose Enteignung von Großgrundbesitzern und Besitzern, die als Kriegsverbrecher ein­ge­stuft wur­den, mit ei­ner land­wirt­schaft­li­chen Nutzfläche von min­des­tens 100 ha zum Ziel. Auch Unternehmer ab ei­ner be­stimm­ten Unternehmensgröße wur­den ent­eig­net. Das erste Rittergut, das in Sachsen ent­eig­net wurde, war das Rittergut Lomnitz im Landkreis Bautzen. Die ent­eig­ne­ten Flächen wur­den ge­teilt und an Klein- oder Neubauern ver­ge­ben. Private Nutzungen der Flächen wurde je­doch schon bald un­ter­bun­den. Die Bauern muss­ten ihre Flächen in die neu ge­grün­de­ten LPG ein­brin­gen, auch wenn sie als Genossenschaftsmitglied for­mal Eigentümer ih­res Landstückes blieben.

Enteignung & Deportation

Die Großgrundbesitzer ver­lo­ren au­ßer ih­rem Land auch sämt­li­ches an­dere pri­vate Eigentum, sei es Mobiliar, Geld oder per­sön­li­che Dinge. Zusätzlich wur­den die ehe­ma­li­gen Besitzer oft­mals ih­res Ortes ver­wie­sen und in Zwangslagern un­ter­ge­bracht. Sächsische ent­eig­nete Großgrundbesitzer de­por­tierte man zu­meist nach Rügen und quar­tierte sie in Prora im „Kraft durch Freude“-Komplex der Nationalsozialisten ein. Viele Großgrundbesitzer ver­lie­ßen die so­wje­ti­sche Besatzungszone und er­hiel­ten spä­ter in der BRD mehr oder we­ni­ger an­ge­mes­sene Entschädigungen für diese Enteignungen. Die in der DDR ver­blie­be­nen Enteigneten wur­den nach dem Ende der DDR und der deut­schen Wiedervereinigung je­doch nicht oder nur un­zu­rei­chend ent­schä­digt. Mehrere an­ge­strengte Gerichtsverfahren en­de­ten mit dem Urteil, dass ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückgabe nicht bestünde.

Verlust von Schlössern

Obwohl durch die groß­flä­chi­gen Zerstörungen wäh­rend des Krieges Wohnungsnot herrschte, wur­den viele noch nutz­bare Herrenhäuser und Schlösser ge­sprengt. Verantwortlich da­für zeich­net die Sowjetische Militäradministration, die ei­ner­seits Baumaterial ge­win­nen, an­de­rer­seits in ge­wis­sem Maße die Vergangenheit aus der Erinnerung der Menschen lö­schen wollte. So wur­den etwa 270 von ur­sprüng­lich rund 330 ge­plan­ten Schlösser und Herrenhäuser so­wie zu­sätz­lich Wirtschaftsgebäude von Rittergütern ab­ge­ris­sen. Proteste blie­ben größ­ten­teils er­folg­los, je­doch konn­ten ei­nige Gemeinden eine noch grö­ßere Abrissflut ver­hin­dern, in­dem sie Schlösser und Herrenhäuser als Schule oder Kindergarten, als Unterkunft für die vie­len Flüchtlinge und Vertriebenen oder bei­spiels­weise auch als Gemeindesitz umnutzten.

Restitution

Seit der deut­schen Wiedervereinigung be­müh­ten sich viel­fach Erben der ent­eig­ne­ten Besitzer um ei­nen Rückkauf der Güter und Schlösser. In den meis­ten er­folg­rei­chen Fällen ent­stan­den und ent­ste­hen auf­wän­dig sa­nierte Gebäude, die größ­ten­teils als Hotel, Gastronomie, Veranstaltungsfläche, Wohnraum oder Firmensitz ge­nutzt werden.

Nutzungsmöglichkeiten

Viele der heute noch exis­ten­ten Schlösser und Rittergüter mit all ih­ren Gebäuden be­fin­den sich in ei­nem er­schre­ckend schlech­ten Zustand. Meist sind es die feh­lende wirt­schaft­li­che Nutzbarkeit oder die im­mer wei­ter an­stei­gen­den Unterhalts- und Sanierungskosten, die eine Nutzung durch den Eigentümer na­hezu un­mög­lich ma­chen. Auch wenn diese Gebäude ei­nen ho­hen emo­tio­na­len Wert und oft eine in­ter­es­sante Geschichte ha­ben, so sind es letzt­end­lich, ge­mes­sen an der heu­ti­gen Zeit, Immobilien. In der Immobilienbranche zählt vor al­lem ei­nes: die Lage. Je schlech­ter die Infrastruktur ist, umso schwie­ri­ger wird es ein leer ste­hen­des Gebäude zu ver­äu­ßern und an­schlie­ßend zu sa­nie­ren. Noch schwie­ri­ger wird es eine wirt­schaft­lich sinn­volle Nutzung her­bei­zu­füh­ren. Hier sind neue Lösungen er­for­der­lich, um die ge­schichts­träch­ti­gen Gebäude zu erhalten.