Was ist ein Kulturdenkmal?
Als Denkmal wird ein Objekt oder Werk bezeichnet, welches von historischem und meist auch künstlerischem Wert zeugt und als besonders erhaltens- und schützenswert gilt. Ein Kulturdenkmal unterscheidet sich von einem Bodendenkmal, einem Naturdenkmal und einem Denkmal, welches geschaffen wurde, um an bestimmte Personen oder Ereignisse zu erinnern.
Der historische und gegebenenfalls auch künstlerische Wert führen in Verbindung mit dem dadurch entstehenden öffentlichen Interesse dazu, dass ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird. Das wiederum hat zur Folge, dass an den Erhalt des Objektes oftmals umfangreiche Anforderungen gestellt werden und die eigene Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird.
Informationen zum Denkmalschutz
Wer sich ernsthaft mit dem Erwerb eines Schlosses oder Rittergutes befasst, wird zweifelsohne vor die wichtige und umfassende Frage des Denkmalschutzes gestellt. Sie sollten sich mit dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sowie der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung SächsDSchföVO) befassen und ggf. Ihren Steuerberater nach möglichen Steuervergünstigungen im konkreten Fall befragen.
Anträge und Formulare, die von Städten und Landkreisen zum Download angeboten werden:
(Nicht jede® Landkreis/Stadt bietet online alles an. Fragen Sie bei Bedarf Ihr zuständiges Denkmalschutzamt.)
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10g EStG bzw. §§ 7i, 10f und 11b EStG
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Bodeneingriffe im archäologischen Gebiet
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch eines Kulturdenkmals
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für gartendenkmalpflegerische Maßnahmen
- verschiedene Merk- bzw. Informationsblätter
Dieser Beitrag hat informierenden Charakter und stellt keine rechtlich fundierte Beratung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit der möglicherweise notwendigen Anträge wird ausdrücklich nicht übernommen.