Wer sich ernsthaft mit dem Erwerb eines Schlosses oder Rittergutes befasst, wird zweifelsohne vor die wichtige und umfassende Frage des Denkmalschutzes gestellt. Sie sollten sich mit dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sowie der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung SächsDSchföVO) befassen und ggf. Ihren Steuerberater nach möglichen Steuervergünstigungen im konkreten Fall befragen.
Anträge und Formulare, die von Städten und Landkreisen zum Download angeboten werden:
(Nicht jede® Landkreis/Stadt bietet online alles an. Fragen Sie bei Bedarf Ihr Denkmalschutzamt.)
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10g EStG bzw. §§ 7i, 10f und 11b EStG
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Bodeneingriffe im archäologischen Gebiet
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für den Abbruch eines Kulturdenkmals
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für gartendenkmalpflegerische Maßnahmen
- verschiedene Merk- bzw. Informationsblätter