Kulturdenkmale

Was ist ein Kulturdenkmal?

Als Denkmal wird ein Objekt oder Werk bezeich­net, wel­ches von his­to­ri­schem und meist auch künst­le­ri­schem Wert zeugt und als beson­ders erhaltens- und schüt­zens­wert gilt. Ein Kulturdenkmal unter­schei­det sich von einem Bodendenkmal, einem Naturdenkmal und einem Denkmal, wel­ches geschaf­fen wurde, um an bestimmte Personen oder Ereignisse zu erinnern.

Der his­to­ri­sche und gege­be­nen­falls auch künst­le­ri­sche Wert füh­ren in Verbindung mit dem dadurch ent­ste­hen­den öffent­li­chen Interesse dazu, dass ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wird. Das wie­derum hat zur Folge, dass an den Erhalt des Objektes oft­mals umfang­rei­che Anforderungen gestellt wer­den und die eigene Entscheidungsfreiheit ein­ge­schränkt wird.

Informationen zum Denkmalschutz

Wer sich ernst­haft mit dem Erwerb eines Schlosses oder Rittergutes befasst, wird zwei­fels­ohne vor die wich­tige und umfas­sende Frage des Denkmalschutzes gestellt. Sie soll­ten sich mit dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) sowie der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung SächsDSchföVO) befas­sen und ggf. Ihren Steuerberater nach mög­li­chen Steuervergünstigungen im kon­kre­ten Fall befragen.

Anträge und Formulare, die von Städten und Landkreisen zum Download ange­bo­ten werden:
(Nicht jede® Landkreis/​Stadt bie­tet online alles an. Fragen Sie bei Bedarf Ihr zustän­di­ges Denkmalschutzamt.)

  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung
  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10g EStG bzw. §§ 7i, 10f und 11b EStG
  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung und Pflege eines Kulturdenkmals
  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung für Bodeneingriffe im archäo­lo­gi­schen Gebiet
  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung für den Abbruch eines Kulturdenkmals
  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung für gar­ten­denk­mal­pfle­ge­ri­sche Maßnahmen
  • ver­schie­dene Merk- bzw. Informationsblätter

Dieser Beitrag hat infor­mie­ren­den Charakter und stellt keine recht­lich fun­dierte Beratung dar. Eine Haftung für die Vollständigkeit der mög­li­cher­weise not­wen­di­gen Anträge wird aus­drück­lich nicht übernommen.