Informationen zum Denkmalschutz

 

Wer sich ernst­haft mit dem Erwerb ei­nes Schlosses oder Rittergutes be­fasst, wird zwei­fels­ohne vor die wich­tige und um­fas­sende Frage des Denkmalschutzes ge­stellt. Sie soll­ten sich mit dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) so­wie der Sächsischen Denkmalschutzförderungsverordnung SächsDSchföVO) be­fas­sen und ggf. Ihren Steuerberater nach mög­li­chen Steuervergünstigungen im kon­kre­ten Fall befragen.

Anträge und Formulare, die von Städten und Landkreisen zum Download an­ge­bo­ten werden:
(Nicht jede® Landkreis/​Stadt bie­tet on­line al­les an. Fragen Sie bei Bedarf Ihr Denkmalschutzamt.)

  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung
  • Antrag auf Ausstellung ei­ner Bescheinigung nach § 10g EStG bzw. §§ 7i, 10f und 11b EStG
  • Antrag auf Gewährung ei­ner Zuwendung zur Erhaltung und Pflege ei­nes Kulturdenkmals
  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung für Bodeneingriffe im ar­chäo­lo­gi­schen Gebiet
  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung für den Abbruch ei­nes Kulturdenkmals
  • Antrag auf denk­mal­schutz­recht­li­che Genehmigung für gar­ten­denk­mal­pfle­ge­ri­sche Maßnahmen
  • ver­schie­dene Merk- bzw. Informationsblätter