Rittergut Helmsgrün
08543 Pöhl OT Helmsgrün
Historisches
Das Rittergut Helmsgrün erfuhr 1583 seine erste urkundliche Erwähnung. 1680 wurde es mit den Rittergütern Oberpöhl und Unterpöhl vereinigt. Hans Christoph von Röder wurde 1684 alleiniger Besitzer der Rittergüter Helmsgrün und Pöhl. 1858 erfolgte eine erneute Nennung des Ritterguts Helmsgrün.
Weitere Informationen liegen nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch die Vereinigung der insgesamt drei Güter vom ursprünglichen Rittergut Helmsdorf heute nichts mehr von ihm erkennbar ist.
Last Updated on 3. November 2024 by Sachsens Schlösser