Doberschau: Wasserburg & Rittergut Techritz

Wasserburg & Rittergut Techritz

Grubschützer Straße 11
02692 Doberschau OT Techritz

Historisches

Techritz gehört zu den älte­ren Siedlungen der Oberlausitz. Der Ort wird 1380 erst­mals urkund­lich als Decherwicz erwähnt; die Gemeinde ver­weist sogar auf eine Nennung bereits im Jahr 1241 in der Oberlausitzer Grenzurkunde. Die Geschichte des Rittergutes lässt sich ab dem 15. Jahrhundert nach­voll­zie­hen. 1407 wird ein allo­dium, also ein grund­herr­schaft­li­cher Eigenbesitz, erwähnt. Seit 1562 ist Techritz aus­drück­lich als Rittergut belegt.

Das Rittergut ging aus einer mit­tel­al­ter­li­chen Wasserburg her­vor. Die ehe­ma­lige Befestigung lag im süd­öst­li­chen Bereich des spä­te­ren Gutes am Techritzbach. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Wasserburg durch die Gutsanlage über­baut und dadurch bau­lich ver­än­dert. Reste der mit­tel­al­ter­li­chen Anlage sind jedoch wei­ter­hin als Bodendenkmal geschützt.

Im 16. Jahrhundert befand sich das Rittergut im Besitz der Familie von Metzradt. 1560 wird Hans von Metzradt als Besitzer genannt, spä­ter folg­ten sein Sohn bezie­hungs­weise Nachkommen. Nachdem Otto von Metzradt 1661 ver­stor­ben war, gelangte Techritz an die alte ober­lau­sit­zi­sche Familie von Gersdorff. 1708 wird Friedrich von Gersdorff als Besitzer genannt, 1770 Carl Gottlieb von Gersdorff, der zugleich das Rittergut Glossen besaß.

1788 erwarb Johann Christoph Gotthelf Glöckner das Rittergut. Unter ihm ent­stand das heu­tige Herrenhaus. Über dem Eingang befin­det sich ein Schlussstein mit der Jahreszahl 1789, die als Baujahr des schlich­ten zwei­ge­schos­si­gen Gebäudes gilt. Der heu­tige Eingangsvorbau wurde ver­mut­lich erst um 1910 ergänzt.

Nach Glöckners Zeit wech­sel­ten die Besitzer erneut. Um 1805 befand sich Techritz im Besitz eines Grafen von Rüdiger, von dem es der Landesälteste von Schindel erwarb. Später ging das Rittergut an des­sen Bruder, den Kammerherrn von Schindel. Im 19. Jahrhundert gehörte es schließ­lich Moritz von Otto. Er wurde 1806 in den Adelsstand erho­ben. Sein Adelsdiplom gilt als das letzte ent­spre­chende Dokument, das noch von einem römisch-​deutschen Kaiser unter­zeich­net wurde.

Auch die land­wirt­schaft­li­che Nutzung des Rittergutes ist his­to­risch über­lie­fert. Das im 19. Jahrhundert beschrie­bene Gut umfasste rund 240 Acker Land, dar­un­ter mehr als 200 Acker Ackerflächen sowie Wiesen, Teiche und Wald. Vor dem Ersten Weltkrieg wur­den in Techritz zudem land­wirt­schaft­li­che Forschungs- und Versuchsarbeiten durch­ge­führt. Dazu gehör­ten Versuche mit Grassamenzucht, Verfahren zur Heutrocknung und zur Bodenstabilisierung.

Ein schwe­rer Einschnitt für den Ort war der Brand von 1842. Damals wurde fast die Hälfte des aus nur 18 Häusern bestehen­den Dorfes zer­stört. Das Rittergut selbst blieb als eigen­stän­di­ger land­wirt­schaft­li­cher Komplex bestehen. Für das Jahr 1925 ist Ernst Günther als Besitzer des 136 Hektar gro­ßen Rittergutes Techritz verzeichnet.

Nach 1945

Mit der Bodenreform nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Rittergut ent­eig­net. Die zuge­hö­ri­gen land­wirt­schaft­li­chen Flächen wur­den auf­ge­teilt und die bis­he­rige Gutsstruktur damit auf­ge­löst. Im Herrenhaus wur­den anschlie­ßend meh­rere Familien unter­ge­bracht. Damit endete die jahr­hun­der­te­lange Funktion des Herrenhauses als Mittelpunkt einer eigen­stän­di­gen Gutsherrschaft.

Heutige Nutzung

Das ehe­ma­lige Herrenhaus befin­det sich heute in Privatbesitz und wird zu Wohnzwecken genutzt. Das Gebäude ist jedoch umfas­send sanie­rungs­be­dürf­tig. Trotz der Veränderungen und des Sanierungszustandes ist der Bau von 1789 als ehe­ma­li­ges Herrenhaus des Rittergutes noch deut­lich erkennbar.

Von der ursprüng­li­chen Gutsanlage sind wei­tere Strukturen erhal­ten. Die Lage des ehe­ma­li­gen Rittergutes am Techritzbach sowie die umge­ben­den Teiche erin­nern noch an die his­to­ri­sche land­wirt­schaft­li­che Nutzung des Areals.

Bodendenkmalschutz

Die mit­tel­al­ter­li­che Wasserburg im süd­öst­li­chen Bereich des ehe­ma­li­gen Rittergutes steht als Bodendenkmal unter Schutz. Der Schutz wurde bereits 1939 aus­ge­spro­chen und Anfang 1959 erneu­ert. Die Wasserburg wurde im Laufe der Zeit durch die spä­tere Gutsanlage über­baut und dabei ver­än­dert. Die erhal­te­nen archäo­lo­gi­schen Strukturen sind den­noch von beson­de­rer Bedeutung für die Geschichte des Rittergutes und sei­ner mit­tel­al­ter­li­chen Vorgängeranlage.

(Foto: August 2026)

Last Updated on 19. August 2026 by Sachsens Schlösser

Veröffentlicht in Landkreis Bautzen.