Großenhain: Rittersitz Wildenhain

Rittersitz Wildenhain

01561 Großenhain OT Wildenhain

Historisches

Wildenhain wurde im Jahre 1298 als Herrensitz bezeich­net. Eine wei­tere Quelle beschreibt die urkund­li­che Ersterwähnung von Wildenhain gemein­sam mit einem Rittersitz bereits im Jahre 1286. In die­ser Urkunde wurde als Zeuge nament­lich ein Johannes de Wildenhan genannt, wel­cher Chorherr zu Sankt Afra in Meißen gewe­sen war.

Der Rittersitz soll sich ursprüng­lich im Bereich der spä­te­ren Wassermühle befun­den haben und durch diese über­baut wor­den sein. Jene Wassermühle wurde erst­mals 1397 und noch bis ins frühe 19. Jahrhundert erwähnt. Der Rittersitz Wildenhain ging damit spä­tes­tens gegen Ende des 14. Jahrhunderts verloren.

Heutige Nutzung

Die Wassermühle wurde längst abge­ris­sen. An ihrem Standort befin­det sich heute ein Eigenheim.

Last Updated on 24. März 2023 by Sachsens Schlösser

Veröffentlicht in Landkreis Meißen.