Laußnitz: Wasserburg & Rittergut Glauschnitz

27. Oktober 2012 Aus Von Sachsens Schlösser

Wasserburg & Rittergut Glauschnitz

Radeburger Straße 2, 4
01936 Laußnitz OT Glauschnitz

Historisches

Das Herrenhaus des Ritterguts Glauschnitz geht auf eine frü­here Wasserburg zu­rück. Dabei han­delte es sich mög­li­cher­weise um das 1520 er­wähnte Vorwerk, wel­ches als Einzelgut in der Wüstung Glauschnitz ge­nannt wurde und der Herrschaft Königsbrück un­ter­stand.  1564 wurde das Vorwerk zu ei­nem ei­gen­stän­di­gen Rittergut erhoben.

Die Besitzer des Ritterguts wa­ren zu­nächst die Herren von Schönberg aus der Reichenauer Linie. Im 17. Jahrhundert er­war­ben die Herren von Schleinitz das Rittergut Glauschnitz. Das Herrenhaus wurde um 1700 als Neubau er­rich­tet, wo­bei die Reste der Wasserburg über­baut wur­den. 1776 be­fand sich das Rittergut im Besitz von Christian Wilhelm von Just, ge­folgt von den Grafen von Hohenthal-​Königsbrück und den Herren von Altrock.

Zum etwa 550 ha gro­ßen Rittergut Glauschnitz ge­hör­ten ne­ben den weit­läu­fi­gen Ländereien auch ein Schlossteich, eine Schäferei und eine et­was ab­seits ge­le­gene Ziegelscheune an der Straße nach Laußnitz. Gegen Ende des 18. Jahrhunderts kam noch ein Forsthaus hinzu.

Letzter Besitzer des Ritterguts Glauschnitz im zei­ti­gen 20. Jahrhundert war Julius Crome, ein Antiquitätenhändler aus Dresden, der im Herrenhaus viele wert­volle Möbel und Kunstgegenstände la­gerte. Nach de­ren Diebstahl wurde, um Spuren zu ver­wi­schen, Feuer ge­legt und das Herrenhaus brannte am 11. Juli 1945 ab.

Nach 1945

Die Grundmauern des Herrenhauses wur­den nach dem Brand ab­ge­tra­gen und Julius Crome wurde im Rahmen des Vollzugs der Bodenreform ent­eig­net. Der Grundbesitz Cromes wurde an­schlie­ßend verstaatlicht.

Heutige Nutzung

Die ehe­ma­li­gen Ställe und Wirtschaftsgebäude sind zu Wohngebäuden um­ge­baut und wer­den be­wohnt. Die Umfassungsmauern des Grundstücks sind stra­ßen­sei­tig er­hal­ten. Die ehe­ma­lige Toreinfahrt wurde sym­bo­lisch im Frühjahr 2007 wie­der aufgebaut.

Bodendenkmalschutz

Die Anlage der Wasserburg wurde Ende 1935 als Bodendenkmal un­ter Schutz ge­stellt. Der Schutz wurde Ende 1955 er­neu­ert. Die Burg wurde durch das ab­ge­ris­sene Herrenhaus völ­lig über­baut. Eine Böschungsmauer wird als ehe­ma­lige Abgrenzung zu ei­nem nicht mehr vor­han­de­nen Graben betrachtet.
(Stand: Oktober 2023)

Last Updated on 22. Oktober 2023 by Sachsens Schlösser