Freigut Kunzwerda
Innenring 7
04861 Torgau OT Kunzwerda
Historisches
Das Freigut Kunzwerda entstand aus einem früheren klösterlichen Grundbesitz heraus. 1256 verkauften Bodo und Dietrich von Torgau das Gut an den Markgrafen Heinrich von Meißen und der Ostmark, der es dem Kloster Dobrilugk übertrug. 1496 wurde das Gut als Lehngut des Klosters bezeichnet. Gottfried von Ragewitz wurde damit 1510 belehnt, Christoph von Ranfeldt 1516.
1552 wurden zwei Vorwerke erwähnt, die sich 1555 im Besitz von Franz von der Dahme und Lusarius Spiegler und 1581 im Besitz von Franz von der Dahme und Hans Runge befanden. Nachfolgend wurden beide Vorwerke vermutlich wieder zusammengelegt, da mit Hans Runge 1589, Gregor Crahmer 1618, Lewin Schneider 1671, Georg Rudolf Wentzel 1677 und Dionysius Berthold 1689 nur noch jeweils ein Besitzer bekannt ist.
1747 wurde Kunzwerda als Rittergut genannt, behielt diesen Status jedoch nur einige Jahre. Schon 1764 wurde das Rittergut wieder zum Vorwerk heruntergestuft und 1816 schließlich in ein Freigut umgewandelt. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Grundstück im Besitz der Familie Gutmacher, die das damalige Vorwerk 1801 erworben hatte und für ein Jahrhundert in Familienbesitz behielt. 1901 gelangte Hildegard von Hausen in den Besitz des Freiguts, Arno Roeber folgte ihr 1913.
Nach 1945
Im Rahmen des Vollzugs der Bodenreform wurde das Freigut 1945 enteignet.
Nachwendezeit
Das Herrenhaus diente Wohnzwecken und wurde aufgrund des baulichen Zustandes nach und nach leergezogen. Seit Ende 2010 stand das Herrenhaus leer. Im ersten Halbjahr des Jahres 2013 erwarb eine Privatperson das Herrenhaus Kunzwerda.
Heutige Nutzung
Das Herrenhaus Kunzwerda ist saniert. Die Wirtschaftsgebäude befinden sich ebenfalls in einem sanierten oder mindestens gut erhaltenen Zustand. Das Rittergut wird teilweise bewohnt und als Pension sowie für Veranstaltungen genutzt.
Last Updated on 3. März 2024 by Sachsens Schlösser