Rittersitz Wildenhain
01561 Großenhain OT Wildenhain
Historisches
Wildenhain wurde im Jahre 1298 als Herrensitz bezeichnet. Eine weitere Quelle beschreibt die urkundliche Ersterwähnung von Wildenhain gemeinsam mit einem Rittersitz bereits im Jahre 1286. In dieser Urkunde wurde als Zeuge namentlich ein Johannes de Wildenhan genannt, welcher Chorherr zu Sankt Afra in Meißen gewesen war.
Der Rittersitz soll sich ursprünglich im Bereich der späteren Wassermühle befunden haben und durch diese überbaut worden sein. Jene Wassermühle wurde erstmals 1397 und noch bis ins frühe 19. Jahrhundert erwähnt. Der Rittersitz Wildenhain ging damit spätestens gegen Ende des 14. Jahrhunderts verloren.
Heutige Nutzung
Die Wassermühle wurde längst abgerissen. An ihrem Standort befindet sich heute ein Eigenheim.