Schloss Oberlichtenau
Großnaundorfer Straße 5
01896 Pulsnitz OT Oberlichtenau
Historisches
Das Schloss ging aus einem 1570 erwähnten Vorwerk hervor, das seit 1649 den Status eines Rittergutes inne hatte und viele Besitzerwechsel verzeichnet. Graf Christian Gottlieb von Holtzendorff ließ den Vorgängerbau, welcher zwischen 1568 und 1571 unter Jakob von Schönberg errichtet worden war, 1724 abreißen und das heutige Schloss zwischen 1726 und 1730 neu erbauen. In den weiteren Jahren folgten die Brauerei und weitere Nebengebäude.
Von Holtzendorff verkaufte das Anwesen 1744 an Graf Heinrich von Brühl. Auf Befehl des preußischen Königs Friedrich der Große wurde das Schloss Oberlichtenau 1758 geplündert. Zwei Jahre später nutzte es die preußische Armee erneut als Quartier. Brühl starb 1763 verschuldet. 1774 erwarb Graf Andreas von Renard das Schloss, ihm folgte Graf Camillo von Marcolini.
1788 erwarb Gräfin Friederike Christiane Gräfin von Cosel Schloss Oberlichtenau. Sie war nicht nur die Tochter des Erbauers des Schlosses, sondern als Gattin von Friedrich August von Cosel auch die Schwiegertochter der Gräfin Cosel und Augusts des Starken. Unter ihr erlebten Schloss und Park einen Aufwind. Im Jahre 1793 verstarb die Oberlichtenauer Gräfin von Cosel. Ihre beiden kinderlosen Söhne und die beiden Töchter, welche nach Dänemark und Lauenstein im Erzgebirge eingeheiratet hatten, veräußerten das Schloss im Jahr darauf. Insgesamt soll Schloss Oberlichtenau etwa dreißig Schlossbesitzer erlebt haben.
Nach 1945
Nach der Enteignung 1945 war seit 1948 im Schloss ein Kinderheim eingerichtet.
Nachwendezeit
2008 wurde Schloss Oberlichtenau nach drei Jahren Leerstand von einer niederländischen Familie gekauft.Es erfolgten Sanierungsarbeiten und eine Nutzung für Feierlichkeiten und Übernachtungen war gegeben. Die Kinderarche nutzte einen Teil des Schlosskomplexes für eine Wohngruppe.
Heutige Nutzung
Im Jahre 2020 gab es einen weiteren Besitzerwechsel. Das künftige Konzept ist noch nicht bekannt. Der großzügige Schlosspark ist öffentlich zugänglich.